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Stadt scheitert mit Flughafen-Klage: Lärmschutzkonzept muss ausreichen

30.04.2015

Die Flughafenkommune Flörsheim ist mit ihrem Kampf gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens gescheitert. Der Hessische VGH wies am Donnerstag eine Klage der Stadt ab. Das vom BVerwG bestätigte Lärmschutzkonzept sei im Hinblick auf die Nachtruhe der Bevölkerung ausreichend geeignet.

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Flörsheim wollte aus Lärmschutzgründen ein erweitertes Nachtflugverbot zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr und wegen sogenannter Wirbelschleppen ein teilweises Landeverbot auf der neuen Nordwest-Landebahn erreichen. Wirbelschleppen sind unsichtbare Turbulenzen, die jedes Flugzeug in der Luft erzeugt und die mehrmals Schäden an Häusern im Umfeld des Flughafens angerichtet haben.

Die Vorsitzende Richterin des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) stellte klar, das Gericht habe beim Betrieb des Flughafens in den Nachtrandstunden vor und nach dem aktuell geltenden Flugverbot von 23.00 bis 05.00 Uhr keinen Verstoß gegen die Planfeststellung feststellen können.

Nach Ansicht des Gerichts habe sich das in dem Planfeststellungsbeschluss dazu verfügte und vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 4. April 2012 schon bestätigte Lärmschutzkonzept mit einer Beschränkung der Flugbewegungen in den Nachtrandstunden auf durchschnittlich insgesamt 133 bezogen auf das gesamte Kalenderjahr nicht als ungeeignet und damit als gescheitert erwiesen (Urt. v. 30.04.2015, Az. 9 C 1507/12.T).

"Ein Nullrisiko wird nicht zu erreichen sein."

Insbesondere ließe sich nicht feststellen, dass das vom BVerwG geforderte An- und Abschwellen des Flugverkehrs von und zu den Nachtrandstunden auch für dieses bestehende Lärmschutzkonzept eine weitere Kontingentierung innerhalb dieser einzelnen Stunden erfordere.

Der Senat sei zudem nicht zu der Überzeugung gelangt, dass die Landung von sehr schweren Flugzeugen wegen Wirbelschleppen untersagt werden müsse. Dass durch Wirbelschleppen eine "Gefahr für Leib und Leben" am Boden bestehe, sei nach dem aktuellen Erkenntnisstand in der Wissenschaft nicht festzustellen, sagte die Richterin. Bereits zuvor hatte sie klargestellt: "Ein Nullrisiko wird nicht zu erreichen sein."

Gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main zur Errichtung einer neuen Landebahn nordwestlich des Flughafens sowie zum Bau eines dritten Terminals und eines Fracht und Wartungszentrums im Süden des Flughafens hatten neben einem Umweltverband zahlreiche Anliegerkommunen, verschiedene Unternehmen, einige Gewerbetreibende und eine Vielzahl von Privatpersonen Klage erhoben.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Stadt scheitert mit Flughafen-Klage: Lärmschutzkonzept muss ausreichen . In: Legal Tribune Online, 30.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15412/ (abgerufen am: 30.01.2023 )

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