Der salafistische Prediger Pierre Vogel kann an diesem Samstag in der Frankfurter Innenstadt einen "Islamischen Friedenskongress" abhalten. Der hessische VGH in Kassel wies am Donnerstag eine Beschwerde der Stadt Frankfurt zurück und bestätigte damit das Urteil des Verwaltungsgerichts.
Die Richter sahen keine ausreichenden Gründe für das Versammlungsverbot, da keine konkreten Anhaltspunkte auf Straftaten oder gewalttätige Auseinandersetzungen vorlägen (Beschl. v. 05.09.2013, Az. 2 B 1903/13). Es genüge nicht, dass auf der Versammlung auftretende Redner möglicherweise Auffassungen verträten, die mit der verfassungsgemäßen Ordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar seien. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Zu der Kundgebung in der Innenstadt werden rund 2000 Demonstranten erwartet. "Wie kann in der Welt Frieden erreicht werden?" lautet das Motto der Veranstaltung, bei der auch für Syrien gesammelt werden soll. Nach Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz versuchen radikale salafistische Prediger wie Vogel mit verschiedenen Aktionen Anhänger zu gewinnen. Dem wollte Niedersachsens ehemaliger Innenminister Uwe Schünemann mit einem ungewöhnlichen Vorschlag entgegentreten: Er schlug vor, salafistische Hassprediger in ihrer Meinungsfreiheit zu beschränken.
dpa/age/LTO-Redaktion
Hessischer VGH kippt Verbot der Stadt Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 05.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9506 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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