Nach monatelangen Querelen ist der hessische Staatsgerichtshof wieder komplett. Der Frankfurter Rechtsanwalt Günter Paul wurde am Mittwoch mit den Stimmen von Schwarz-Grün zum Präsidenten gewählt. Einstimmig votierte der Landtag in Wiesbaden dagegen für Pauls Stellvertreterin Ute Sacksofsky. Insgesamt sechs Richter wurden neu gewählt, das Gericht hat elf Mitglieder.
Gegen die Tradition enthielten sich am Mittwoch im Landtag SPD und FDP bei der Wahl von Paul, die Linke stimmte gegen ihn. Paul wurde somit nur mit den Stimmen von Schwarz-Grün gewählt.
Der Streit im Verfassungsgericht hatte sich daran entzündet, dass SPD und FDP im April den Marburger Jura-Professor Christoph Safferling als Verfassungsrichter durchgesetzt hatten. Er hat aber keinen Erstwohnsitz in Hessen und wäre deshalb gar nicht wählbar gewesen. In einer erregten Debatte warfen CDU und Grüne der Opposition vor, den hessischen Staatsgerichtshof in die Krise getrieben zu haben. Die SPD, welche nun die neu gewählte Stellvertretin Sacksofsky vorschlug, habe diesen Zustand "sehenden Auges herbeigeführt", sagte der CDU-Abgeordnete Holger Bellino.
Dass Safferling nicht wählbar gewesen sei, stellten auch Redner der Opposition nicht mehr infrage. Kritik gab es aber an der Art, wie das Gericht mit dem Fall umgegangen ist. Wie aus einem Beschluss des Staatsgerichtshofs vom September hervorgeht, setzte Paul durch, dass nur die fünf Berufsrichter in dem Gremium darüber entschieden. Die Wahl der sechs übrigen Mitglieder, die zwar Juristen, aber keine Richter sind, wurde für nichtig erklärt. "Es gab keinerlei Anlass, die Wahl der anderen Mitglieder für ungültig zu erklären", sagte der SPD-Abgeordnete Günter Rudolf nun im Plenum.
dpa/age/LTO-Redaktion
Nach ungültiger Wahl: . In: Legal Tribune Online, 16.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13501 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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