Kabinett für mehr Freiheit von Asylbewerber: Hessen hebt Residenzpflicht auf

21.11.2012

Durch die so genannte Residenzpflicht wurde Asylbewerbern verboten, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen. Den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde durften sie nicht verlassen. In Hessen ist damit nun Schluss. Seitdem das Asylverfahrensgesetz 2011 geändert wurde, können die Länder die Freizügigkeit eigenständig ausweiten.

Die Hessische Landesregierung hat die Residenzpflicht für Asylbewerber innerhalb des Bundeslandes aufgehoben. Bisher durften Bewerber den Regierungsbezirk, in dem sie lebten, nicht ohne Sondergenehmigung der Behörden verlassen. Diese Einschränkungen der Bewegungsfreiheit fallen zukünftig weg.

Innenminister Boris Rhein (CDU) bezeichnet die Abschaffung als einen "Schritt zu mehr Menschlichkeit". Er habe sich seit Monaten intensiv für das Ende der Residenzpflicht eingesetzt. Auch die SPD begrüßt die Änderung. Ernst-Ewald Roth hält sie für überfällig. Die Aufhebung komme zwar spät, aber besser spät als nie. Auch die Grünen hatten die Abschaffung gefordert.

Neben Hessen haben bereits die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg die Residenzpflicht auf das Landesgebiet ausgedehnt.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kabinett für mehr Freiheit von Asylbewerber: Hessen hebt Residenzpflicht auf . In: Legal Tribune Online, 21.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7609/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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