Hessen: Juristisches Gezerre um eine religiöse Kundgebung

20.04.2011

Am Mittwoch zwischen 18 und 21 Uhr soll sie stattfinden, die Veranstaltung unter dem Titel "Islam - die missverstandene Religion". Die Stadt Frankfurt verbot sie, das VG aber gab dem Eilantrag gegen die Untersagung statt. Nun hat die Stadt Beschwerde gegen den verwaltungsgerichtlichen Beschluss eingelegt.

Das Ordnungsamt hatte die geplante Kundgebung mit der Begründung untersagt, dass eine Gefahrenprognose aufgrund eines "Überraschungsgastes" nicht möglich sei. Ein solcher sollte nach Angaben der Veranstalter neben weiteren Rednern bei der Veranstaltung auftreten. Die Frage der Behörde, ob es sich ihrer Vermutung entsprechend bei dem "Überraschungsgast" um Bilal Philips handele, konnte der Anmelder der Versammlung nicht beantworten. Philips ist ein umstrittener muslimischer Prediger, der aufgrund seiner radikalen Ansichten einige Länder nicht bereisen darf.

Das Verwaltungsgericht (VG) hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Verfügung der Stadt Frankfurt am Main wieder hergestellt, mit der die Kundgebung in der Innenstadt verboten worden war. Damit darf die Veranstaltung am Mittwoch in der Zeit von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr stattfinden.

Die Kammer hat insgesamt 16 Auflagen angeordnet. So wird dem Veranstalter unter anderem aufgegeben, nur solche Reden, Sprechchöre und Transparente zuzulassen, die den öffentlichen Frieden wahren.

Nach der Beschwerde der Stadt Frankfurt muss nun der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entscheiden, ob die Veranstaltung stattfinden darf oder nicht.

tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Hessen: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3093 (abgerufen am: 08.10.2024 )

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