Das Hessische Justizministerium hat am Donnerstag die Entlassung eines ehrenamtlichen Richters des Frankfurter Arbeitsgerichtes beim Landesarbeitsgericht beantragt. Es bestehe der dringende Verdacht, dass er Kontakte zu rechtsextremen Kreisen unterhält.
"Rechtsextremismus hat in der hessischen Justiz keinen Platz. Deshalb haben wir sofort reagiert", erklärte der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn.
§ 27 des Arbeitsgerichtsgesetzes sieht vor: "Ein ehrenamtlicher Richter ist auf Antrag der zuständigen Stelle (§ 20) seines Amtes zu entheben, wenn er seine Amtspflicht grob verletzt."
Auch ein außeramtliches Verhalten des ehrenamtlichen Richters kann eine grobe Amtspflichtverletzung im Sinne der Gesetzesnorm darstellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch die außeramtliche Handlung des Richters das Vertrauen in seine Objektivität gefährdet wird.
Der ehrenamtliche Richter ist Personalchef eines Möbelhauses und laut Presseberichten wegen des gleichen Sachverhalts von seiner Arbeit freigestellt.
tko/LTO-Redaktion
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Hessen: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4897 (abgerufen am: 11.10.2024 )
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