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9077

Nach dem Fahrradhelm-Urteil des OLG Schleswig: ADFC will Radfahrerin vor dem BGH unterstützen

04.07.2013

Fahrradhelm

© jörn buchheim - Fotolia.com

Haben Radfahrer bei einem Unfall eine Mitschuld, wenn sie keinen Helm tragen? Das OLG Schleswig bejahte diese Frage kürzlich. Der Fahrrad-Club ADFC weist aber darauf hin, dass es keine Helmpflicht gibt und wird die betroffene Radfahrerin vor dem BGH unterstützen.

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Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Mecklenburg-Vorpommern beharrt trotz eines Urteils des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) auf der Freiwilligkeit des Helmtragens beim Fahrradfahren. Gesetzlich gibt es keine solche Pflicht. "Manche Radfahrer sind aber verunsichert", sagte Rechtsanwalt Markus Dollries, beim ADFC in Rostock für rechtliche Fragen zuständig. Sie hätten Angst vor einer zwangsläufigen Mitschuld auch im Falle eines unverschuldeten Unfalls. Möglicherweise werde auf Dauer die Nachfrage nach Helmen steigen.

Laut OLG hat ein Radfahrer, der keinen Kopfschutz trägt, bei einem Unfall eine Mitschuld, wenn ein Helm die Kopfverletzungen vermieden oder gemindert hätte. Der ADFC hat angekündigt, die in Schleswig-Holstein teilweise unterlegene Fahrradfahrerin bei der Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu unterstützen. Die Frau war wegen einer plötzlich geöffneten Autotür gestürzt und hatte sich schwere Kopfverletzungen zugezogen.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Nach dem Fahrradhelm-Urteil des OLG Schleswig: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9077 (abgerufen am: 20.07.2026 )

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