Hells Angels und Bandidos in Schleswig-Holstein: BVerwG bestätigt Verbot der Rockerclubs

14.02.2013

Die Hells Angels Flensburg und die Bandidos aus Neumünster sind mit ihren Klagen gegen die Vereinsverbote endgültig gescheitert. Wie am Donnerstag bekannt wurde, wies das BVerwG die Beschwerde der Hells Angels gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen ein Urteil des OVG Schleswig zurück.

Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD) teilte am Donnerstag in Kiel mit, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Nichtzulassungsbeschwerde der Hells Angels bereits Ende Januar zurückgewiesen hatte. Die Bandidos Neumünster hätten ihre gleichgerichtete Beschwerde bereits zurückgezogen.

Damit sind die Vereinsverbote endgültig, die das Innenministerium 2010 ausgesprochen hatte. Beide rivalisierenden Vereinigungen waren im April 2010 auf dem Höhepunkt des so genannten Rockerkrieges vom damaligen Innenminister Klaus Schlie (CDU) verboten worden. Schlie hatte die Entscheidung damit begründet, dass die Rockerclubs für zahlreiche Straftaten verantwortlich seien und gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstießen.

Zuvor hatte das OVG Schleswig die Vereinsverbote bestätigt. Über die Klage der Kieler Hells Angels gegen das Vereinsverbot vom Januar 2012 haben die Schleswiger Richter noch nicht entschieden. Breitner zeigte sich zuversichtlich, auch diesen Rechtsstreit zu gewinnen. "Die Kieler Hells Angels brauchen wohl noch einige Zeit, bis sie ihre Ausweglosigkeit erkennen", sagte er. Schleswig-Holstein habe im Kampf gegen den kriminellen Sumpf im Rockermilieu Maßstäbe gesetzt.

dpa/asc/LTO-Redaktion

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Hells Angels und Bandidos in Schleswig-Holstein: BVerwG bestätigt Verbot der Rockerclubs . In: Legal Tribune Online, 14.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8154/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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