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Revision eingelegt: Kunstberater Achenbach geht gegen Verurteilung vor

23.03.2015

Letzten Montag wurde Helge Achenbach zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Das letzte Richterwort ist über den Kunstberater jedoch noch nicht gesprochen. Über seine Anwälte hat er Revision eingelegt. Der Fall beschäftigt jetzt den BGH.

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Auch Achenbachs zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilter Ex-Geschäftspartner Stefan H. geht gegen das Urteil des Essener Landgerichts (LG) vor. Das bestätigte ein Gerichtssprecher am Montag.

Die große Wirtschaftsstrafkammer hatte Achenbach am Montag vergangener Woche wegen Millionenbetrugs in 18 Fällen an dem 2012 gestorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht und dem Pharma-Unternehmer Christian Boehringer schuldig gesprochen. Allein im Fall des Milliardärs Albrecht sei ein Schaden von fast 20 Millionen Euro entstanden.

Für die Abfassung der schriftlichen Urteilsgründe hat das Gericht nach Angaben des Sprechers mindestens fünf Wochen Zeit. Nach deren Zustellung müssen die Anwälte innerhalb eines Monats ihre Revision begründen. Danach prüft der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil.

Achenbach bleibt in U-Haft

Bis zur Rechtskraft eines Urteils bleibt Deutschlands bekanntester Kunstberater weiter in Untersuchungshaft. Der Vorsitzende Richter Johannes Hidding hatte eine Aussetzung des Haftbefehls gegen Achenbach wegen Fluchtgefahr abgelehnt.

In dem spektakulären Prozess hatte Achenbach gestanden, seinen Duzfreund Albrecht bei Kunstverkäufen mit verdeckten Preisaufschlägen betrogen zu haben. Das Gericht hatte Achenbach aber auch wegen Betrugs bei Oldtimerverkäufen verurteilt. Das hatte der 62-Jährige aber stets zurückgewiesen. Er habe Albrecht vorab über die Aufschläge informiert. Einen schriftlichen Vertrag gab es nicht.

Auch einen Betrug an Boehringer hatte der Kunstberater eingeräumt. Dabei entstand laut Gericht ein Schaden von weiteren 1,2 Millionen Euro. Nach Auffliegen des Betrugs hatte der Kunstberater den Unternehmer entschädigt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Revision eingelegt: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15027 (abgerufen am: 14.05.2025 )

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