BVerfG zu Misshandlungen in Kinderheimen: Keine zusätzliche Geldentschädigung für Heimkinder

04.04.2012

Ehemalige Heimkinder haben keinen Anspruch auf zusätzliche Geldentschädigungen wegen Misshandlungen in westdeutschen Kinderheimen zwischen 1949 und 1975. Die bestehenden Entschädigungsmöglichkeiten hätten Vorrang, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Bund, Länder und Kirchen hatten zu Jahresbeginn einen 120 Millionen Euro starken Entschädigungsfonds eingerichtet, der größtenteils Sachleistungen zur Milderung von Folgeschäden finanzieren soll.

Ein 1952 geborener Mann hatte beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er hatte einen großen Teil seiner Kindheit und Jugend in verschiedenen westdeutschen Heimen verbracht. Der Mann kritisierte, dass keine zusätzlichen Ansprüche auf Geldentschädigung geschaffen wurden.

Die Karlsruher Richter nahmen seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Sie sei in weiten Teilen unzulässig. Der Beschwerdeführer habe nicht dargelegt, dass er versucht habe, nach geltendem Recht mögliche Staatshaftungs- und Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Diese hätten Vorrang.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG zu Misshandlungen in Kinderheimen: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5946 (abgerufen am: 11.12.2024 )

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