Druckversion
Donnerstag, 22.01.2026, 18:27 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/hass-hetze-internet-ausweisung-erleichtern-terror-verherrlichung
Fenster schließen
Artikel drucken
54868

Bundeskabinett: Erleich­terte Aus­wei­sung nach Ter­r­or­ver­herr­li­chung geplant

26.06.2024

Like-Buttons in sozialen Medien

Ein Hasskommentar soll künftig im Einzelfall für eine erleichterte Ausweisung genügen. Foto: Urupong / stock.adobe.com

Ein Hasskommentar soll künftig reichen: Die Bundesregierung will ein härteres Vorgehen gegen Ausländer ermöglichen, die Terror gutheißen. Die Reform stehe auf wackeligen Beinen, findet ein Fachanwalt.

Anzeige

Die Ausländerbehörden der Länder sollen Menschen, die terroristische Taten gutheißen, künftig leichter ausweisen und damit im Einzelfall vielleicht auch eher abschieben können. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch nach Angaben aus Regierungskreisen einen entsprechenden Entwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD). 

Demnach soll eine Ausweisung - also der Entzug einer Aufenthaltserlaubnis - schon nach Billigung einer einzelnen terroristischen Straftat ermöglicht werden. Als Verbreitung eines Inhalts im Sinne des Entwurfs soll dann nicht nur das Erstellen von entsprechenden Inhalten gelten, sondern etwa auch das Markieren eines Beitrags durch "Gefällt mir" in sozialen Netzwerken wie Youtube, Instagram oder Tiktok. 

Die Bundesregierung reagiert mit ihrem Vorhaben auf Hasspostings im Netz, etwa nach dem Angriff der islamistischen Hamas auf Israel oder nach dem tödlichen Messerangriff während einer islamkritischen Veranstaltung in Mannheim. Dabei tötete ein Afghane Ende Mai einen Polizisten. Der 25-jährige Täter war als Jugendlicher nach Deutschland gekommen. Eine Aufenthaltserlaubnis besaß er zuletzt, weil er zwei Kinder mit einer Frau hat, die deutsche Staatsbürgerin ist. 

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Gesetzesverschärfung nach der Attacke von Mannheim in einer Regierungserklärung angekündigt. Faeser sagte am Mittwoch: "Wir gehen hart gegen islamistische und antisemitische Hasskriminalität im Netz vor."

Um das Vorhaben möglichst rasch ins parlamentarische Verfahren zu bringen, soll der Entwurf als Änderungsantrag an einen Gesetzentwurf zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren angedockt werden, der inhaltlich nichts damit zu tun hat. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Maximilian Kall, wies darauf hin, dass gegen Ausweisungen grundsätzlich vor den Verwaltungsgerichten geklagt werden könne.

Fachanwalt für Migrationsrecht findet das Vorhaben fragwürdig 

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Thomas Oberhäuser, hält den nun vom Kabinett beschlossenen Entwurf für nicht zielführend. "Man muss schon sehr viel juristische Fantasie entwickeln, um das Setzen eines "Likes" als Verbreitung zu definieren", sagte der Rechtsanwalt. Auch sei für Laien oftmals nicht immer gleich auf Anhieb zu erkennen, ob es sich im Einzelfall um einen terroristischen Inhalt handelt oder nicht. Das habe zuletzt beispielsweise der Fall der Präsidentin der Technischen Universität Berlin, Geraldine Rauch, gezeigt. 

Rauch steht in der Kritik, weil sie einen antisemitischen Post auf der Plattform X im Kontext des Gaza-Kriegs mit einem "Gefällt mir" markiert hatte. Dabei ging es um einen Beitrag mit Fotos von Demonstranten, die ein Bild des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu mit aufgemaltem Hakenkreuz hochhalten. Rauch entschuldigte sich und erklärte, sie habe den Beitrag wegen seines Textes gelikt und das darunter gepostete Bild nicht genauer betrachtet. 

Ein schwerwiegendes Interesse des deutschen Staates an einer Ausweisung soll laut Faesers Entwurf künftig auch angenommen werden, wenn jemand bestimmte Straftaten in einer Art und Weise billigt und belohnt, die den öffentlichen Frieden stören könnte. In diesem Fall müsste eine strafgerichtliche Verurteilung vor einer Ausweisung nicht erst abgewartet werden. 

Linken-Politikerin sieht autoritäre Tendenzen

"Dass Innenministerin Faeser nun offenbar plant, Menschen wegen eines Postings in den sozialen Medien auszuweisen", sei der vorläufige Höhepunkt einer besorgniserregenden Entwicklung, sagt die rechtspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Clara Bünger. Wenn es um autoritär regierte Staaten wie die Türkei oder Russland gehe, empörten sich deutsche Politiker zu Recht darüber, dass Menschen dort wegen eines "Likes" in den sozialen Medien verfolgt oder gar inhaftiert werden könnten - "allerdings bewegt sich die Bundesrepublik längst selbst in diese Richtung". 

Habeck: Islamismus gehört nicht zu Deutschland

Positiv beurteilt dagegen Vizekanzler Robert Habeck das Vorhaben. "Es ist eine große Errungenschaft und Stärke unseres Landes, dass verfolgte Menschen in Deutschland Schutz finden können." Wer aber die liberale Grundordnung verhöhne, indem er Terrorismus bejubele und Morde feiere, habe sein Bleiberecht verwirkt. Deshalb werde jetzt das Aufenthaltsrecht entsprechend geändert. "Der Islam gehört zu Deutschland, der Islamismus nicht", fügte Habeck hinzu.

Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), hätte sich eine weiterreichende Reform gewünscht. Sie sagte: "Angesichts von massenhaftem Antisemitismus und Kalifats-Demos auf deutschen Straßen muss jede antisemitische und antidemokratische Straftat regelmäßig zu einer Ausweisung führen."

Rechtsanwalt Oberhäuser sagte, es sei "völlig wahnsinnig" zu glauben, dass die Ausländerbehörden künftig im großen Stil nach "Gefällt mir"-Posts in sozialen Medien schauen könnten. Besser wäre es, wenn jemand einmal eine Terrortat im Netz bejubelt, dies zum Anlass für ein Gespräch eines Vertreters der Sicherheitsbehörden mit dem Ausländer zu nehmen, "um festzustellen, ob er gefährlich ist". 

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, begrüßte den Kabinettsbeschluss, den er als klares Signal an Terrorsympathisanten bezeichnete. Er sagte, die Polizei und alle weiteren Behörden müssten aber auch so ausgestattet werden, dass ein spürbarer Verfolgungsdruck aufgebaut werden könne. 

Zu prüfen sei im Einzelfall auch eine persönliche Betroffenheit, sagte Oberhäuser, etwa wenn ein Palästinenser aufgrund der israelischen Militäroperation im Gazastreifen Angst um seine dort lebenden Kinder beziehungsweise Angehörige durch den Krieg verloren habe. Selbst wenn aus Gründen der Gefahrenabwehr eine Ausweisung angeordnet werde, müsse vor einer möglichen Abschiebung geprüft werden, ob womöglich Gründe für eine Duldung existieren.

dpa/ms/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Bundeskabinett: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54868 (abgerufen am: 22.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Ausweisung
    • Hass-Posts
    • Internet
Daniel Günther in der Sendung Markus Lanz 15.01.2026
Zensur

Daniel Günthers "Ja" bei Markus Lanz:

Algo­rithmen regu­lieren statt Mei­nungen bestrafen

Ein klares "Ja" von Daniel Günther bei Markus Lanz löste eine Mediendebatte aus, um die es dem CDU-Politiker ging: Meinung ja, Falschbehauptungen nein. Die Instrumente für Regulierung sind mit dem DSA schon da, meint Carl Christian Müller.

Artikel lesen
David Bendels mit seinem Anwalt Ulrich Vosgerau vor dem LG Bamberg 14.01.2026
Beleidigung

LG Bamberg:

Rechter Jour­na­list wegen Faeser-Post nun doch frei­ge­spro­chen

Auf einem rechten Onlineportal veröffentlicht ein Journalist ein Bild von Nancy Faeser. Es ist eine Fotomontage, womöglich diffamierend. Das LG Bamberg spricht Bendels frei.

Artikel lesen
Jürgen Resch 23.12.2025
Hass-Posts

Kammergericht weist Klage von DUH-Chef ab:

Face­book-Gruppen werden wegen Hass-Bei­trägen nicht gelöscht

Zehntausende Mitglieder von Facebook-Gruppen sehen die Deutsche Umwelthilfe kritisch – das endet auch in Hass und Hetze. Einen Löschungsanspruch gegen das soziale Netzwerk hat ihr Geschäftsführer Jürgen Resch deshalb aber nicht, so das KG.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Computerbildschirm mit verschiedenen Ordnern und Verbindungen, passend zum Thema der Datenspeicherung. 21.12.2025
Vorratsdatenspeicherung

LTO liegt BMJV-Gesetzentwurf vor:

So soll die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung kommen

Wichtige Daten von Internetnutzern sollen anlasslos drei Monate lang gespeichert werden, die Polizei soll sie bei Straftatverdacht abrufen können. Behörden sollen auch die Speicherung von Kommunikationsdaten anordnen können, so der Entwurf. 

Artikel lesen
Logo, Schriftzug Europäischer Gerichtshof 18.12.2025
Datenschutz

EuGH verneint Provider-Privileg für Verarbeitung personenbezogener Daten:

Online-Markt­plätze sollen Uploads fil­tern

Verantwortliche haften für Inhalte, die gegen das Datenschutzrecht verstoßen – auch ohne Kenntnis. Diese EuGH-Entscheidung erhöht den Druck zu präventiven Kontrollen und könnte das Internet spürbar verändern, schreibt Maximilian Wagner.

Artikel lesen
Icon von Booking.com 16.12.2025
Bestpreisklausel

Nach Verwendung von Bestpreisklauseln:

Boo­king muss an 1.099 Hotel­be­t­reiber Scha­dens­er­satz leisten

Das Hotelbuchungsportal Booking.com muss 1.099 Betreiben von Unterkünften Schadensersatz zahlen. Das Portal hatte jahrelang unzulässige Bestpreisklauseln verwendet. Wie hoch die Schäden sind, steht noch nicht fest. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von GEMÜ Gebrüder Müller Apparatebau GmbH & Co. KG
Syn­di­kus­rechts­an­walt / Wirt­schafts­ju­rist / Un­ter­neh­mens­ju­rist...

GEMÜ Gebrüder Müller Apparatebau GmbH & Co. KG , Kup­fer­zell

Logo von Institute for LAW & AI
(Se­nior) Re­se­arch Fel­lows – Law & AI

Institute for LAW & AI , 100% Re­mo­te und 1 wei­te­re

Logo von Kliemt.Arbeitsrecht
Know­led­ge La­wy­er im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Kliemt.Arbeitsrecht , Düs­sel­dorf

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - IT- und Da­ten­schutz­recht

GvW Graf von Westphalen , Frank­furt am Main

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz , Düs­sel­dorf

Logo von Kliemt.Arbeitsrecht
Know­led­ge La­wy­er im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Kliemt.Arbeitsrecht , Mün­chen

Logo von Kliemt.Arbeitsrecht
Know­led­ge La­wy­er im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Kliemt.Arbeitsrecht , Ber­lin

Logo von Kliemt.Arbeitsrecht
Know­led­ge La­wy­er im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Kliemt.Arbeitsrecht , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Steuergünstige Vertragsgestaltungen - Fälle, Fallen, Faustregeln

22.01.2026, Hamburg

Update aus dem ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrecht 2026

22.01.2026

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Handels- und Gesellschaftsrecht im Selbststudium/ online

23.01.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
7. Deutscher Arbeitsrechtstag

28.01.2026, Berlin

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

23.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH