Anwälte wehren sich gegen Kritik: "Nicht die 'Hartz-IV-Anwälte' sind das Problem"

26.06.2014

Die Diskussion um die sogenannten Hartz-IV-Anwälte hält an. Die Advokaten wollen das nicht auf sich sitzen lassen. Nicht Anwälte, die im Sozialrecht wirtschaftlich erfolgreich tätig seien, sondern die vielen falschen Bescheide der Jobcenter seien das Problem.

"Es kann niemandem vorgeworfen werden, wenn er als Anwältin oder Anwalt wirtschaftlich erfolgreich tätig ist", betonte der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) am Donnerstag anlässlich des 65. Deutschen Anwaltstags in Stuttgart.

Wolfgang Ewer nahm wohl nicht zuletzt Bezug auch auf das Buch "Vorsicht Anwalt" des Journalisten Joachim Wagner. Die mediale Skandalisierung angeblich hoher Einkünfte von Anwälten, die im Bereich des Arbeitslosengeldes II tätig sind, geht nach Ansicht der Interessenvertreter an der Sache vorbei. Der Verdienst bei einem reinen Beratungshilfemandat sei wirtschaftlich nicht kostendeckend, kritisierte Ewer.

Verdienen könnten die Anwälte nur, wenn die Bescheide falsch waren. Ihnen vorzuwerfen, dass sie gerade im Sozialrecht, einem Bereich mit regelmäßig unterdurchschnittlichen Umsätzen, prozessoptimiert und effizient berechtigte Ansprüche ihrer Mandanten durchsetzen, sei geradezu absurd.

"Sollen wir unsere Mandanten mit falschen Bescheiden wegschicken?"

Rückendeckung bekommen die Anwälte von Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags. In ihrem Grußwort bei der Eröffnungsveranstaltung betonte die Grünen-Politikerin: "Gut, dass es Anwälte gibt, die sich des Themas Hartz IV annehmen. Schlecht ist doch, dass es so viele falsche Bescheide gibt."

Laut Rechtsanwalt Martin Schafhausen, Sozialrechtler und Mitglied des DAV-Vorstandes, sind "nachweislich im Schnitt rund 40 Prozent der Bescheide im Bereich Arbeitslosengeld II fehlerhaft. Sollen wir unsere Mandanten mit dem Hinweis wegschicken, der Bescheid sei zwar falsch, aber dagegen unternehmen könne man nichts?"

Der Großteil der im Bereich Sozialrecht bzw. Arbeitslosengeld II tätigen Rechtsanwälte sind nach Angaben des DAV als Einzelkämpfer oder in kleinen Einheiten tätig. Ihre Umsätze bleiben üblicherweise hinter denen aus anderen Rechtsgebieten zurück.

pl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Anwälte wehren sich gegen Kritik: "Nicht die 'Hartz-IV-Anwälte' sind das Problem" . In: Legal Tribune Online, 26.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12357/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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