OLG Hamburg zu Jeansstreit: New Yorker unterliegt Levi´s

18.09.2014

Die deutsche Modekette New Yorker ist im Markenrechtsstreit mit dem US-Jeanshersteller Levi Strauss erneut unterlegen. Nachdem bereits das LG Hamburg gegen das Braunschweiger Unternehmen entschieden hatte, urteilte nun auch das OLG Hamburg im Sinne von Levi's.

Levi Strauss hatte New Yorker verklagt, weil es Levi's-Hosen kopieren und zu Dumping-Preisen verkaufen soll. Mittelpunkt des Rechtsstreits ist die als "Adlerschwinge" bekannte Ziernaht auf den Hosentaschen der Jeans. Nach Angaben des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (OLG) ist es New Yorker nun untersagt, bestimmte Jeansmodelle weiter zu verkaufen. Außerdem ist die Modekette zu Schadensersatz verpflichtet (Urt. v. 18.09.2014, Az. 3 U 96/12). Um die genaue Höhe feststellen zu können, forderte das Gericht New Yorker auf, seine Umsätze offenzulegen. Levi's verlangt 50 Euro Schadensersatz pro verkaufter Hose.

Eine Revision wurde vom OLG nicht zugelassen. New Yorker hat nun nur noch die Möglichkeit, beim Bundesgerichtshof (BGH) Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben. Sollte diese erfolglos sein, wäre der Rechtsweg erschöpft. Andernfalls müsste sich der BGH in der Sache mit den Plagiatsvorwürfen auseinandersetzen.

New Yorker hatte zuletzt angekündigt, bis zur letzten Instanz gehen zu wollen. Das Braunschweiger Unternehmen sieht sich stellvertretend für den Modemarkt in ganz Deutschland, "denn auch viele unserer Mitbewerber haben Hosen mit typischen (Backpocket)-Designs", hatte New Yorker-Chef Friedrich Georg Knapp erklärt.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamburg zu Jeansstreit: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13231 (abgerufen am: 12.10.2024 )

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