Hanseatisches OLG: Haupt­ver­fahren zu Nord-Stream-Anschlägen eröffnet

03.09.2026

Die Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines werden in Hamburg vor Gericht aufgearbeitet. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat das Verfahren eröffnet.

Am 14. Oktober soll der Prozess um die Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen am Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg beginnen. Das Gericht hat die Anklage gegen den ukrainischen Staatsangehörigen Serhij K. zur Hauptverhandlung zugelassen (Az. 3 St 2 /26). Das teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Der Staatsschutzsenat kam nach vorläufiger Tatbewertung zu dem Schluss, dass hinreichender Tatverdacht besteht. Die Vorwürfe: Kriegsverbrechen wegen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung durch Angriff gegen zivile Objekte, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der Zerstörung von Bauwerken und der Störung öffentlicher Betriebe.

Explosionen nahe Bornholm im September 2022

Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 so sehr beschädigt, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss vorher russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb.

Allerdings war schon zuvor – nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – die Durchleitung von Gas durch Nord Stream 1 von russischer Seite mehrfach stark gedrosselt oder ganz gestoppt worden.

Angeklagter wurde in Italien festgenommen

Bislang wurde für die Anschläge niemand zur Rechenschaft gezogen. Ende August 2025 konnte dann der mutmaßliche Drahtzieher auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an der Adria-Küste im Urlaub mit seiner Familie gefasst werden. Über Monate wehrte Serhij K. sich gegen seine Auslieferung nach Deutschland.

Drei Monate nach seiner Festnahme wurde er schließlich am 27. November nach Deutschland überstellt. Einen Tag später setzte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug. Serhij K. sitzt seitdem in deutscher Untersuchungshaft. Anfang Juli wurde gegen ihn Anklage erhoben.

Vorwurf: Sprengsätze in 80 Metern Tiefe platziert

In dem damaligen Beschluss des Bundesgerichtshofs ist auch beschrieben, wie die folgenreiche Operation in der Ostsee nach Einschätzung der Ermittler ablief. Serhij K. begab sich demnach spätestens am 8. September 2022 mit sechs Mittätern – einem Schiffsführer, einem Sprengstoffexperten und vier Tiefseetauchern – im Hafen von Wiek auf Rügen auf die Segelyacht “Andromeda”, die ein Mittelsmann für mehrere Wochen gechartert hatte.

Die Gruppe soll nahe Bornholm bei Tauchgängen in bis zu 80 Metern Tiefe am Meeresboden vier mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den Gaspipelines befestigt haben. Es handelte sich dabei den Angaben nach um im Militärbereich verwendete Hochleistungssprengstoffe mit massiver Zerstörungskraft, die auch in großen Wassertiefen explosionsfähig sind. Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022. Serhij K. soll damals Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte gewesen sein.

Mutmaßlicher Mittäter sitzt in Kroatien in Auslieferungshaft

Der Ukrainer Wolodymyr Z. war am 19. August aufgrund eines von Deutschland ausgestellten Europäischen Haftbefehls in der Küstenstadt Pula festgenommen worden. Er soll mutmaßlich als Mittäter beteiligt gewesen sein. Es sei ein Verfahren zu seiner drohenden Auslieferung nach Deutschland eingeleitet worden, berichtete das kroatische Fernsehen HRT.

Die Bundesanwaltschaft wirft Z. unter anderem das gemeinschaftliche Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vor. Der Ukrainer soll einer der Taucher gewesen sein, die die Sprengladungen an den Pipelines in der Ostsee angebracht hatten.


dpa/sjm/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Hanseatisches OLG: . In: Legal Tribune Online, 03.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60796 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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