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Streit um Aussage in Interview: Gericht gibt Drosten in zen­tralem Punkt Recht

06.12.2022

Christian Drosten

Nach Erscheinen des Interviews in Cicero hatte Drosten Wiesendanger abgemahnt. Foto: picture alliance/dpa/Reuters Pool | Fabrizio Bensch

Das Hanseatische OLG hat im Forscherstreit Stellung bezogen. Der Physiker Roland Wiesendanger darf nicht behaupten, der Virologe Christian Drosten habe die Öffentlichkeit in die Irre geführt.

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Der Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger darf dem Berliner Virologen Christian Drosten auch weiterhin nicht eine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit vorwerfen. Das geht aus einem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) hervor (Beschl.v. 06.12.2022, Az. 324 O 88/22). Das OLG bestätigte weitgehend eine einstweilige Verfügung des Landgerichts (LG) Hamburg, erlaubte Wiesendanger jedoch eine andere zuvor untersagte Äußerung, wie ein Gerichtssprecher nach der mündlichen Verkündung des Beschlusses am Dienstag erklärte.

Wiesendanger hatte in einem Interview des Magazins Cicero die frühe Festlegung von Drosten und 26 anderen Virologen auf einen natürlichen Ursprung des Coronavirus kritisiert und gesagt: "Das entbehrte jeglicher Grundlage." Für diese Meinungsäußerung hatte das Landgericht laut dem Sprecher zunächst keine hinreichenden Anknüpfungspunkte gesehen. Das OLG kam nun zu einer anderen Bewertung.

Das Interview mit Wiesendanger war am 2. Februar dieses Jahres unter der Überschrift erschienen: "Stammt das Coronavirus aus dem Labor? - 'Herr Drosten hat Politik und Medien in die Irre geführt'". Dabei bezog sich der Hamburger Nanowissenschaftler vor allem auf einen offenen Brief, den 27 Virologen am 19. Februar 2020 in der Fachzeitschrift The Lancet veröffentlicht hatten. Darin hatten sie die Behauptung, das Virus habe keinen natürlichen Ursprung, als Verschwörungstheorie zurückgewiesen. Nach Erscheinen des Interviews in Cicero hatte Drosten Wiesendanger abgemahnt und die einstweilige Verfügung vom 14. März 2021 erwirkt.

"Die Entscheidung des Oberlandesgerichts stärkt den Persönlichkeitsschutz von Wissenschaftler:innen, die sich für die Gesellschaft einbringen, vor ungerechtfertigten Verunglimpfungen in den klassischen Medien und in den Sozialen Medien", teilte die Charité mit.

dpa/pab/LTO-Redaktion

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Streit um Aussage in Interview: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50391 (abgerufen am: 05.12.2025 )

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