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Hanseatisches OLG: Drei Jahre Haft für IS-Wer­bung

03.12.2021

Mensch mit Waffe

(c) zef art - stock.adobe.com

Ein Mann soll mit seinen Postings Nutzer der Sozialen Medien animiert haben, sich in Syrien oder im Irak vom IS zu Kämpfern ausbilden zu lassen. Dafür verurteilte ihn das hanseatische OLG zu einer Freiheitsstrafe.

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Ein 28-Jähriger, der im Internet für den Islamischen Staat (IS) geworben hat, ist vom Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden (Urt. v. 03.12.2021, Az. Az.: 8 St 1/21). Das Gericht in Hamburg sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass der Deutsche im Sommer 2020 in drei Fällen bei Instagram Bilder, Texte und Videos veröffentlichte und zum Dschihad (Heiliger Krieg) gegen Andersgläubige aufrief. Die Nutzer der Medien sollten animiert werden, sich in Syrien oder im Irak vom IS zu Kämpfern ausbilden zu lassen und in den Glaubenskrieg zu ziehen.

Der 28-Jährige war bereits am 25. März dieses Jahres vom Amtsgericht (AG) St. Georg wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt worden - dies wurde in die nun verhängte Gesamtstrafe miteinbezogen. Zusammen mit zwei Mitangeklagten betete er im Oktober 2020 in einer Hofeinfahrt eines Hamburger Mehrfamilienhauses. Als ein Anwohner die drei Männer bat, ihn mit seinem Auto durchzulassen, verprügelten sie ihn.

In dem Prozess, der Anfang August begonnen hatte, schwieg der Angeklagte. Der Mann habe eine "problembehaftete" Kindheit gehabt, sagte der Gerichtssprecher gegenüber der dpa. Er habe keinen Beruf erlernt. Bereits 2016 sei er wegen Körperverletzung verurteilt worden und habe eine Zeit in Haft gesessen. Danach sei der Angeklagte konvertiert und habe sich radikalisiert. Nach dpa-Informationen führten auch Erkenntnisse des Hamburger Verfassungsschutzes zu der Verurteilung.

cp/dpa/LTO-Redaktion

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Hanseatisches OLG: Drei Jahre Haft für IS-Werbung . In: Legal Tribune Online, 03.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46839/ (abgerufen am: 20.05.2022 )

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