Bis heute sind während des Jugendarrests in Niedersachsen Ablenkungen wie Internet und Handy verboten. Darunter litten im Jahr 2011 1.438 Niedersachsen bis 21 Jahre, während sie ihre Zeit im Jugendarrest verbüßten. Doch das könnte sich bald ändern.
Straftäter im Jugendarrest sollen nach Ansicht von Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) künftig teilweise Zugang zum Internet bekommen. "Heute gehört der Austausch über Mails und Internet zur normalen Kommunikation. Wenn man da jemanden völlig rausnimmt, kann es schnell zu einer Stigmatisierung führen", sagte die Politikerin der dpa in Hannover.
In Niedersachsen gebe es keine zeitgemäße Regelung über den Vollzug des Arrests. "Das ist überfällig, denn bei uns gilt eine steinzeitliche Verordnung aus dem Jahr 1976", betonte Niewisch-Lennartz. Seither habe sich vieles verändert.
dpa/age/LTO-Redaktion
Internet- und Handyverbot während Jugendarrest: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9221 (abgerufen am: 18.03.2025 )
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