Mehrere Verteidiger haben am Freitag die Einstellung des Verfahrens und die Entlassung ihrer Mandanten aus der Untersuchungshaft gefordert. Die zehn angeklagten mutmaßlichen Piraten seien nach dem Überfall auf den Hamburger Frachter "Taipan" im April vergangenen Jahres von der niederländischen Marine nicht innerhalb von 48 Stunden einem Ermittlungsrichter vorgeführt worden, hieß es in der Begründung - das verstoße gegen das Völkerrecht.
Um die mutmaßlichen Piraten, die sich seit November 2010 wegen Gefährdung des Seeverkehrs und erpresserischen Menschenraubs in der Hansestadt verantworten müssen, trotzdem in Deutschland anklagen zu können, habe es eine Absprache zwischen den niederländischen und deutschen Behörden gegeben. Die Männer wurden von dem Marinekommando erst an die Niederlande übergeben und Monate später an Deutschland ausgeliefert. So könne die überschrittene Frist nur den Niederlanden vorgeworfen werden. Nach Meinung eines Verteidigers verstößt Deutschland damit auch gegen das Völkerrecht.
Sollte die Kammer das Verfahren gegen die zehn mutmaßlichen Seeräuber nicht einstellen, wollen die Anwälte hochrangige Politiker im Zeugenstand befragen: Außenminister Guido Westerwelle (FDP), der damalige Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sollen im Hamburger Gerichtssaal aussagen.
Die Haftentlassung für ihren Mandanten forderte eine Anwältin wegen fehlender Fluchtgefahr. Die Haftstrafe schrecke nicht so sehr wie die Dürre
in Somalia. Die aktuelle Dürrekatastrophe am Horn von Afrika gilt als die schlimmste seit 60 Jahren.
Wann die Kammer des Hamburger Landgerichts über die Anträge entscheidet, stand zunächst noch nicht fest.
dpa/ssc/LTO-Redaktion
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Hamburger "Piraten-Prozess": . In: Legal Tribune Online, 17.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3781 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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