Formfehler in Hamburg: Linke muss Kan­di­daten für Bun­des­tags­wahl neu wählen

07.03.2017

Mitte Februar wählte die Linke in Hamburg ihre Kandidaten für die Bundestagswahl. Nun muss sie den Vorgang aufgrund eines formalen Fehlers wiederholen: Zwei Landesvertreter hatten keinen Wohnsitz in der Hansestadt.

Die Hamburger Linke muss aufgrund formaler Fehler ihre Kandidaten für die Bundestagswahl neu wählen. Grund sei, dass zwei Linke-Mitglieder, die an der Wahlversammlung Mitte Februar teilnahmen und mit abstimmten, keinen Wohnsitz in Hamburg hatten, teilte die Partei mit.

Das schreibt aber das Bundestagswahlgesetz vor. Bei der Versammlung sei das nicht aufgefallen, sagte Landesgeschäftsführer Martin Wittmaack. Die Liste, die vom Europaabgeordneten Fabio De Masi angeführt wird, sei vom Landesvorstand der Partei vor der Schiedskommission angefochten worden, um eine zeitnahe Wiederholung der Wahlen zu ermöglichen.

"Unseren Wahlkampf hält dies nicht auf", so Wittmaack.

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Formfehler in Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22286 (abgerufen am: 04.12.2024 )

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