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Kommt Hamburg dem Bund zuvor?: Aus­wechs­lung des Begriffs "Rasse" in Ham­burger Lan­des­ge­setzen

23.08.2022

Bank mit Aufschrift: Kein Platz für Ausgrenzung (Symbolbild)

Um sich von Theorien, die die Existenz verschiedener menschlicher Rassen behaupten, zu distanzieren, soll der Begriff "Rasse" nun durch das Wort "rassistisch" ersetzt werden. Foto: Karsten - stock.adobe.com

Die Formulierung "Rasse" in Gesetzen ist problematisch. Unterschiedliche Menschenrassen gibt es nicht. Auf Bundesebene ist eine Änderung des Art. 3 GG weiterhin nicht absehbar. In Hamburg wird nun über einen Gesetzesentwurf diskutiert.

 

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Hamburgs rot-grüner Senat will den Begriff "Rasse" aus dem Landesrecht entfernen. Bislang verbiete das Landesrecht an mehreren Stellen eine Benachteiligung aufgrund der "Rasse" oder "rassischer Verfolgung", teilte der Senat am Dienstag mit.

Die öffentliche Debatte um den Begriff "Rasse" begann bereits im März 2021 auf Bundesebene, nachdem das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) einen Entwurf zur Streichung des Begriffs in Art. 3 Grundgesetz (GG) vorgeschlagen hatte. Der Entwurf stieß jedoch auf erhebliche Kritik, mit dem Argument, dass durch die Einführung der neuen Formulierung "aus rassistischen Gründen" das Schutzniveau nicht gehalten werden könne.

"Rasse" soll durch "rassistisch" ersetzt werden

In Hamburg sollen die Begriffe nun durch das Wort "rassistisch" ersetzt werden, um sich von Theorien, die die Existenz verschiedener menschlicher Rassen behaupten, zu distanzieren. Hintergrund des Gesetzentwurfs sei eine entsprechende Aufforderung der Bürgerschaft vom November 2020, heißt es in der Pressemittelung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg.

"Sprache beeinflusst unser Bild von anderen Menschen. Die Wissenschaft sagt, dass Menschen nicht in Rassen eingeteilt werden können. Nur rassistische Ideologien gehen von dieser Annahme aus. In Gesetzestexten hat der Begriff nichts zu suchen.", sagt die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina.

Sprachliche Richtigstellung erforderlich

Die Einteilung in Rassen widerspreche auch dem Geist und Menschenbild des Grundgesetzes. Die Änderung sei deshalb eine wichtige sprachliche Richtigstellung und benenne das Problem klar und unmissverständlich, so Gallina. "Kein Mensch darf rassistisch diskriminiert werden. Menschliche Rassen gibt es nicht."

Es gehe bei der Diskussion um den Begriff "Rasse" nicht um ein intellektuelles Gedankenspiel, sondern um einen Perspektivwechsel: Rassismus lasse sich nicht glaubwürdig bekämpfen, wenn der Begriff "Rasse" beibehalten wird, äußerte das Deutsche Institut für Menschenrechte. "Dies gilt umso mehr, als seine weitere Verwendung das Konzept menschlicher "Rassen" akzeptabel erscheinen lässt und dazu beitragen kann, rassistischem Denken Vorschub zu leisten."

Obwohl sich mit Ausnahme der Alternative für Deutschland (AfD) die Fraktionen des Bundestages weitestgehend einig sind, dass das Merkmal der "Rasse" aus Art. 3 Abs. 2 GG gestrichen werden soll, ist eine Änderung des Art. 3 GG derzeit nicht absehbar. Die größte Hürde bildet neben der erforderlichen Zweidrittelmehrheit für die Änderung des Grundgesetzes, eine Einigung auf eine gleichwertige Formulierung.


ku/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

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Zitiervorschlag

Kommt Hamburg dem Bund zuvor?: . In: Legal Tribune Online, 23.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49404 (abgerufen am: 09.11.2025 )

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