Geleakter Haftbefehl von Chemnitz: Ermitt­lungen gegen wei­tere mög­liche Mit­wisser

05.09.2018

Der Eklat um die Weitergabe eines Haftbefehls zieht Kreise. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen weitere Justizbedienstete. Sie sollen offenbar eine gemeinsame WhatsApp-Gruppe unterhalten haben.

Nach der Weitergabe eines Haftbefehls aus der Justizvollzugsanstalt Dresden stehen weitere Bedienstete unter Verdacht. Der bereits als Leck ausgemachte Beamte habe eine Kommunikation mit weiteren Personen geführt, sagte ein Sprecher des Justizministeriums in Dresden am Mittwoch. Das Nachrichtenportal t-online.de berichtete zuvor, es habe offenbar eine WhatsApp-Gruppe existiert. Dazu wollte der Ministeriumssprecher nichts sagen. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittele, ob sich die eventuellen Mitwisser strafbar gemacht hätten - etwa indem sie das Dokument selbst weiterverteilt haben. Zudem seien Disziplinarverfahren gegen mehrere Justizvollzugsbedienstete eingeleitet worden.

Ein Mitarbeiter der JVA Dresden hatte zugegeben, den Haftbefehl gegen einen der Tatverdächtigen zum gewaltsamen Tod eines 35-Jährigen in Chemnitz fotografiert und weitergereicht zu haben. Bilder davon kursierten anschließend im Internet, unter anderem auf Seiten eines AfD-Kreisverbandes und der rechtspopulistischen Bewegung "Pro Chemnitz". Der Justizbeamte will nicht gewusst haben, dass die Weitergabe des Haftbefehls strafbar ist.

Gegen den Mann läuft auch ein Disziplinarverfahren. Es werde geprüft, ob er vorläufig des Dienstes enthoben wird, sagte der Ministeriumssprecher. Dann würde der Beamte seine Bezüge verlieren. Aktuell ist er nur suspendiert.

Im Justizministerium gibt es Überlegungen, die Ausbildung der Justizvollzugsbeamten zu verändern, um derartiges in Zukunft zu verhindern. In der JVA Dresden habe es direkt nach Bekanntwerden des Haftbefehl-Lecks eine Dienstversammlung gegeben, in der die Beamten auf die Geheimhaltungspflichten hingewiesen worden seien.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Geleakter Haftbefehl von Chemnitz: Ermittlungen gegen weitere mögliche Mitwisser . In: Legal Tribune Online, 05.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30769/ (abgerufen am: 26.03.2024 )

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