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Bundesanwaltschaft im Kampf gegen den Terror: Erster Haft­be­fehl gegen IS-Anhän­gerin

02.07.2018

Gefängnistür

© bibiphoto - stock.adobe.com

In den meisten Fällen ist es schwierig, gegen IS-Anhängerinnen vorzugehen: Sie heiraten zwar oft Kämpfer und erziehen Kinder nach der IS-Ideologie, werden aber selbst nicht aktiv. Jetzt vermeldet der Generalbundesanwalt eine Festnahme.

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Ermittlern ist es erstmals gelungen, gegen eine deutsche IS-Anhängerin nach ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik einen Haftbefehl zu erwirken. Die 27 Jahre alte Jennifer W. sei am Freitag im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben festgenommen worden, teilte die Bundesanwaltschaft am Montag in Karlsruhe mit. Zudem sei ihre Wohnung im Landkreis Vechta in Niedersachsen durchsucht worden.

Generalbundesanwalt Peter Frank will verstärkt auch gegen Anhängerinnen der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) vorgehen. In den meisten Fällen ist das aber schwierig, weil die Frauen zwar oft Kämpfer heiraten und gemeinsame Kinder im Sinne der IS-Ideologie erziehen, aber nicht selbst aktiv werden oder gar zur Waffe greifen.

Bei Jennifer W. konnten die Ermittler den Angaben zufolge nachweisen, dass sie zwischen September 2014 und Anfang 2016 im Irak für den IS als "Sittenpolizistin" auf Patrouille ging. Sie habe in den Parks der Städte Falludscha und Mossul abends darauf geachtet, dass andere Frauen die Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften des IS einhielten. Dafür habe sie zwischen 70 und 100 US-Dollar im Monat bekommen.

Erster Erfolg nach Niederlage vor dem BGH

Vor zweieinhalb Jahren wurde die mutmaßliche Islamistin nach einem Besuch der deutschen Botschaft in Ankara von türkischen Sicherheitskräften festgenommen und nach Deutschland abgeschoben, wie weiter mitgeteilt wurde. Seither sei es ihr Ziel gewesen, wieder in das Herrschaftsgebiet des IS zurückzukehren. Die 27-Jährige befindet sich demnach seit Samstag in Untersuchungshaft.

Erst vor Kurzem hatte die Bundesanwaltschaft in einem ähnlichen Fall einen Rückschlag hinnehmen müssen. Damals lehnte es der Bundesgerichtshof (BGH) ab, einen Haftbefehl gegen eine Frau aus Hessen zu erlassen, die in Syrien mit einem IS-Kämpfer zusammengelebt hatte. Zur Begründung hieß es, der bloße Aufenthalt einer Frau beim IS und ihre Teilnahme am Alltagsleben reichten dafür nicht aus.

Diesmal hatten die Ermittler Erfolg: "Es ist die erste Frau, bei der es uns gelungen ist, eine solche Erkenntnis-Grundlage zu ermitteln, dass es den Anforderungen der Rechtsprechung des BGH genügt", sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. 

Generalbundesanwalt Frank hatte zu Jahresanfang angekündigt, stärker gegen Frauen im Dienste des IS vorgehen zu wollen. Laut den im Januar bekannt gewordenen Zahlen hatten sich 2017 von den mehr als 1.000 neuen Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen islamistische Verdächtige 24 gegen Frauen gerichtet. Der Sprecherin zufolge sind im Jahr 2018 mehr als 20 neue Verfahren gegen Frauen dazugekommen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

Bundesanwaltschaft im Kampf gegen den Terror: Erster Haftbefehl gegen IS-Anhängerin . In: Legal Tribune Online, 02.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29493/ (abgerufen am: 05.03.2021 )

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Kommentare
  • 02.07.2018 19:56, Hans

    Wieso sollten IS-Frauen auch ins Gefängnis? Die machen ja nichts, ausser gezielt und absichtlich neue Soldaten für den IS zu züchten.

    Hans
    • 03.07.2018 11:11, @Hans

      Da ist aber jemand bei Mengele und Goebbels in die rhetorische Lehre gegangen. Geht´s eine Nummer kleiner?
      Was bringt denn dem IS die "Nachzucht"? Bis sich da "kriegsfähiges Humanmaterial" ergibt, das dauert ja mindestens 12/13 Jahre. Bis dahin sind die Hände zu klein, eine AK-47 gerade zu halten.

      /cynism

  • 03.07.2018 14:29, Jurist

    Habe ich es überlesen? Was genau ist die Strafnorm, gegen die unsere Jennifer W. verstoßen haben soll?

    Jurist
    • 03.07.2018 15:19, Juristischer Laie

      §§ 129a, 129b StGB

    • 03.07.2018 21:33, @Jurist

      Sie heißt "Schenniffa" (genau so aussprechen ist wichtig) - das reicht als Strafgrund eigentlich schon. So wie Kevin, Maik (mit "AI") oder Ronny (mit "y") - da ist doch klar, daß nix gescheites draus werden wird.

  • 06.07.2018 21:17, Acquis

    "Seither sei es ihr Ziel gewesen, wieder in das Herrschaftsgebiet des IS zurückzukehren."

    Dann kann man ihr den Wunsch doch erfüllen und sie zur irakischen Polizei begleiten. Dann kann die Dame mit der irakischen Polizei in Ruhe besprechen, ob denn auch ihre Sicherheit gewährleistet ist bei einer Rückkehr in das gewünschte Gebiet.

    Acquis
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