Weitere Ermittlungen im Fall des Chemnitzer Haftbefehls: Pro-Chemnitz-Mit­be­gründer Kohl­mann beschul­digt

11.09.2018

Im Fall des veröffentlichten Chemnitzer Haftbefehls weitet sich der Kreis der Beschuldigten weiter aus. Nun wird auch gegen den Rechtsanwalt und Pro-Chemnitz-Mitbegründer Martin Kohlmann ermittelt. 

 

Nachdem bereits gegen einen Bundespolizisten und mehrere Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Dresden ermittelt wurde, steht nun auch ein Rechtsanwalt im Verdacht, den Chemnitzer Haftbefehl veröffentlicht zu haben. Die Ermittlungen richten sich nun gegen Martin Kohlmann, Anwalt und Mitbegründer der rechtspopulistischen Bewegung "Pro Chemnitz". Auf deren Facebook-Seite war vor zwei Wochen der Haftbefehl gegen einen der Männer veröffentlicht worden, die einen 35-jährigen Deutschen getötet haben sollen.

Am Montag durchsuchten Beamte des Landeskriminalamts die Fraktionsräume der Bewegung sowie drei Wohnungen und eine Anwaltskanzlei. Wie die Freie Presse am Dienstag berichtete, waren auch Kohlmanns Kanzlei und seine Wohnung im Visier der Ermittler. Laut Kohlmann dagegen ist bei ihm nichts durchsucht worden. Die Beamten hätten seine Wohnung und seine Kanzlei aufgesucht und sich seinen Computer angeschaut und gezielt nach dem Haftbefehl gesucht, so der Anwalt. Sie hätten aber nichts gefunden, daher habe er den Rechner behalten dürfen. Sein Dienst-Handy sei sichergestellt worden, aus dem Fraktionsbüro sei ein Computer mitgenommen worden.

In dem Fall um einen getöteten Deutschen in Chemnitz tauchte vor zwei Wochen der Haftbefehl gegen einen der mutmaßlichen Täter im Internet auf. Ein Justizbeamter gab zu, den Haftbefehl fotografiert und weiterverbreitet zu haben. Die Veröffentlichung von amtlichen Dokumenten eines Strafverfahrens ist gemäß § 353 d Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.

dpa/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Weitere Ermittlungen im Fall des Chemnitzer Haftbefehls: Pro-Chemnitz-Mitbegründer Kohlmann beschuldigt . In: Legal Tribune Online, 11.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30861/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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