LG Hamburg im Berufungsverfahren: Frei­heits­strafe für Rapper Gzuz

04.03.2022

Der Rapper Gzuz wurde in einem Berufungsprozess vor dem LG Hamburg zu einer gut achtmonatigen Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe verurteilt - unter anderem wegen Körperverletzung.

In einem Berufungsprozess hat das Landgericht (LG) Hamburg den Rapper Gzuz zu acht Monaten und zwei Wochen Haft verurteilt. Zugleich verhängte die Strafkammer am Freitag eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 2.300 Euro, also insgesamt 414.000 Euro. Das Gericht sprach den 33-jährigen Frontmann von 187 Strassenbande der Körperverletzung, eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und zweimaliger Verletzung des Waffengesetzes schuldig.

Am härtesten bestrafte die Kammer den Schlag ins Gesicht einer jungen Frau, die den Rapper morgens auf der Reeperbahn um ein Selfie gebeten hatte. Allein dafür gab es acht Monate Haft. Mit dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, blieb die Kammer nur geringfügig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für zehn Monate Haft und 225 Tagessätze zu je 2.000 Euro - insgesamt 450.000 Euro - plädiert hatte. Die Verteidiger des Musikers hatten sich für maximal 80 Tagessätze zu je 350 Euro ausgesprochen.

Das Amtsgericht (AG) Hamburg hatte Gzuz im September 2020 wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz sowie versuchten Diebstahls und Körperverletzung noch zu 18 Monaten Haft verurteilt. Zudem sollte er eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1.700 Euro - also insgesamt 510.000 Euro - zahlen. Dagegen legte der Musiker, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, Berufung ein.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Hamburg im Berufungsverfahren: Freiheitsstrafe für Rapper Gzuz . In: Legal Tribune Online, 04.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47734/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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