Die Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb hat nach Eingang zahlreicher Verbraucherbeschwerden beim LG Frankfurt eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der einer Fahrschule die weitere Werbung mit einem angebotenen Gutschein auf einer Gutscheinplattform untersagt worden ist. Dies geht aus einer am Montag veröffentlichten Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale hervor.
Das Landgericht (LG) sei der Argumentation der Wettbewerbszentrale gefolgt, dass sowohl das Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Preisangaben als auch das Fehlen von Informationen über weitere Ausbildungskosten nach Aufbrauchen des erworbenen Gutscheins einen Wettbewerbsverstoß darstellen (Az. 3-08 O 101/11, nicht rechtskräftig).
Das Fahrschulunternehmen habe auf einer Gutschein-Plattform für komplette bzw. Teile von Führerscheinausbildungen mit Gutscheinen, die bestimmte Leistungen der Fahrschulen abdecken sollen, geworben. Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale habe das Unternehmen übersehen, dass für die Angebotswerbung von Fahrschulen mit den Preisen ihrer Dienstleistungen Spezialvorschriften gelten.
Preis muss vollständig genannt werden
Die Fahrschulen - so die Wettbewerbszentrale - seien verpflichtet, nicht nur einzelne Preise der Ausbildungskosten anzugeben, sondern diese vollständig im Rahmen einer Preiswerbung zu nennen, was in der beanstandeten Gutscheinwerbung nicht geschehen sei. Unlauter sei auch die Werbung mit dem Führerscheinerwerb, der zum Gutscheinpreis gar nicht sichergestellt werden kann. Offen bleibe auch, welche Kosten für den Fahrschüler anfallen, wenn die in dem Gutschein verbriefte finanzielle Vorleistung aufgebraucht seien.
Nach Angaben der Wettbewerbszentrale seien in den vergangenen Monaten zudem Verstöße von Ärzten gegen deren jeweilige Gebührenordnungen im Rahmen von Gutscheinaktionen auf Gutschein-Plattformen festgestellt worden. Auch hiergegen sei man im Wege der Abmahnung in knapp 100 Fällen vorgegangen.
Wettbewerbszentrale/tko/LTO-Redaktion
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Gutschein-Plattformen: . In: Legal Tribune Online, 05.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4205 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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