Der islamistisch motivierte Attentäter vom Frankfurter Flughafen leidet nicht an einer Persönlichkeitsstörung und ist voll schuldfähig. Dies erklärte ein Gutachter am Montag vor dem OLG Frankfurt am Main.
Ein konkreter Affekt liege ebenfalls nicht vor, weil der 21-jährige Mann die Tatwaffe und die Munition zu Hause eingepackt habe. Außerdem sei er mit der Absicht zum Flughafen gefahren, US-Soldaten zu töten. Der Staatsschutzsenat schloss nach der Aussage des Gutachters die Beweisaufnahme. Das Urteil soll am 19. Januar 2012 fallen.
Der Täter muss sich wegen zweifachen Mords und dreifachen Mordversuchs verantworten. Er hat gestanden, am 2. März 2011 zwei US-Soldaten mit Kopfschüssen getötet und zwei andere mit Schüssen schwer verletzt zu haben. Die Soldaten waren auf dem Weg nach Afghanistan. Das Attentat gilt als der erste islamistische Anschlag in Deutschland mit Toten und Verletzten.
Die Bundesanwaltschaft hält den Mann für einen islamistisch motivierten Einzeltäter, der sich im Internet radikalisiert hat.
dpa/cla-LTO-Redaktion
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Gutachter vor OLG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5135 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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