Druckversion
Montag, 14.09.2026, 17:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/gutachten-verfassungsschutz-afd-grundlage-parteiverbotsverfahren-markus-ogorek
Fenster schließen
Artikel drucken
57950

Staatsrechtler mit Einschätzung: Ver­fas­sungs­schutz­gu­t­achten könnte Grund­lage für AfD-Verbot sein

20.08.2025

Mann mit AfD-Weste auf einer Kundgebung in Ludwigshafen

Ob gegen die AfD überhaupt ein Parteiverbotsverfahren eingeleitet wird, ist noch völlig offen. Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann

Der Verfassungsschutz stufte die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" ein – wie stehen die Chance für ein Verbotsverfahren? Staatsrechtler Markus Ogorek schreibt den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes große Bedeutung zu. Worauf kommt es an?

Anzeige

Der Kölner Rechtswissenschaftler Markus Ogorek sieht in dem im Frühjahr bekanntgewordenen Verfassungsschutzgutachten zur AfD eine wichtige Grundlage für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren. Dem Gutachten dürfte eine wesentliche Bedeutung im Hinblick auf die Vorbereitung eines etwaigen Parteiverbotsverfahrens zukommen, heißt es in einer Untersuchung des Professors, aus der u.a. Spiegel, ZDF und tagesschau.de zitieren. Das Gutachten könnte "als eine wichtige Argumentations- und Faktenbasis" für ein solches Verfahren dienen.

Der Inlandsnachrichtendienst hatte Anfang Mai mitgeteilt, dass er die AfD fortan als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde - wegen einer Klage der AfD gegen diesen Schritt legte er dies bis zur gerichtlichen Klärung zunächst aber wieder auf Eis. Grundlage für die neue Bewertung war ein mehr als 1.100 Seiten langes neues Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), in dem Aussagen und Aktivitäten von AfD-Politikern als Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei aufgeführt werden. Diese Einstufung bedeutet aber nicht gleich, dass die Partei auch verboten werden kann. Ogorek, Leiter der Forschungsstelle Nachrichtendienste der Uni Köln, kommt nun zum Ergebnis, dass das Gutachten aber durchaus dem Verfahren zugute kommen könnte. 

Das Fazit fällt wenig überraschend und vorsichtig aus: Das Verfassungsschutzgutachten allein reiche wohl nicht für ein AfD-Parteiverbotsverfahren aus. Es könnte aber "als eine wichtige Argumentations- und Faktenbasis" für ein solches Verfahren dienen. 

"Von 829 ausgewerteten Belegen - darunter Aussagen von rund 160 Funktionären sowie Mitgliedern der AfD - werden knapp zwei Drittel der dem Gutachten des BfV zu entnehmenden Nachweise für eine menschenwürdewidrige Grundtendenz der Partei als tendenziell oder möglicherweise einschlägig für ein Verbotsverfahren eingeschätzt", heißt es in einer Mitteilung der Forschungsstelle.

Reichen die Nachweise ? - Meinungen zu AfD-Verbotsverfahren geteilt

Bei dem überwiegenden Teil dieser Belege handele es sich um fremden- beziehungsweise minderheitenfeindliche Aussagen, so die Mitteilung. Die Untersuchung Ogoreks hebe dennoch hervor, dass die Einordnung einzelner Äußerungen eine Wertungsfrage bleibe und die Grenze zwischen zulässiger Polemik und verbotsrelevantem Verhalten oft fließend sei, heißt es in der Mitteilung weiter.

Entscheidend kommt es für ein Parteiverbot darauf an, dass ein der Partei insgesamt zurechenbares, auf konkrete Umsetzung gerichtetes Gesamtkonzept zur Beeinträchtigung oder gar Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nachgewiesen werden kann.

Die Meinungen über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren sind geteilt, auch unter Rechtswissenschaftlern. Die Ex-Vize-Präsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die in ihrer Zeit sich mit der Einstufung der AfD beschäftigt hatte, sah erst kürzlich im Interview mit LTO die Voraussetzungen nicht als gegeben an. Es fehle an entsprechend qualifizierten Nachweisen für ein solches auf Umsetzung angelegtes Gesamtkonzept, sagte Felor Badenberg. 

Die Innenminister von Bund und Ländern hatten die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum weiteren Umgang mit der AfD vereinbart, falls die neue Einstufung des Verfassungsschutzes gerichtlich bestätigt wird. Die AG soll klären, wie sich die Einstufung auf den öffentlichen Dienst und dort beschäftigte Parteimitglieder auswirkt und sich mit Themen wie Waffenbesitz und Sicherheitsüberprüfungen befassen.

Der Regierungspartei SPD fordert dagegen, dass eine Bund-Länder-AG schon konkret Belege für eine Verfassungswidrigkeit der AfD zur Vorbereitung eines Verbotsverfahrens sammelt. CDU und CSU stehen einem solchen Verfahren skeptisch gegenüber und äußern die Befürchtung, dass davon nur die AfD profitieren würde. 

Über ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Einen entsprechenden Antrag dafür in Karlsruhe können entweder der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen.

dpa/pdi/kus/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Staatsrechtler mit Einschätzung: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57950 (abgerufen am: 14.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von SEFE Securing Energy for Europe GmbH
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

SEFE Securing Energy for Europe GmbH, Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Bitkom e.V.
Le­gal Coun­sel (m/w/d) – Ur­he­ber­recht & Di­gi­tal­po­li­tik

Bitkom e.V., Ber­lin

Logo von Paul-Ehrlich-Institut
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­ris­ten (m/w/d) in Teil­zeit (23,4 h/​Wo­che)

Paul-Ehrlich-Institut, Lan­gen

Logo von Mueller.legal
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) Me­di­en­recht

Mueller.legal, Ber­lin

Logo von AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB
Rechts­an­walt Bau- und Im­mo­bi­li­en­recht (m/w/d)

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB, Düs­sel­dorf

Logo von Paul-Ehrlich-Institut
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Paul-Ehrlich-Institut, Lan­gen

Logo von Morrison & Foerster LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/x/m) Ar­beits­recht

Morrison & Foerster LLP, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Vorbehaltene Rechte des Übergebers und deren richtige Besicherung

14.09.2026

UpDate: Fristverlängerungsanträge – Berufungsbegründung – aktuelle Rechtsprechung des BGH

14.09.2026

Bauturbo und Gebäude-E-Gesetz

14.09.2026

Erfolgreiche Vertretung im Familienrecht: Sozialrechtliches Praxiswissen

14.09.2026

Vom Bürgergeld 2025 zum Grundsicherungsgeld 2026: Der Einkommens- und Vermögensschutz im SGB II

14.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH