Voraussichtlich im September kommenden Jahres wird der nächste Bundestag gewählt. Ist es für eine Wahlrechtsreform mit einer Verkleinerung der Zahl der Wahlkreise schon zu spät? Die Unionsfraktion hat einen Rechtsprofessor dazu befragt.
Die Unionsfraktion sieht sich durch ein Gutachten in ihrer Position bestätigt, dass eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise für die Bundestagswahl 2021 immer noch möglich ist. Demnach enthält das Bundeswahlgesetz keine Sperre für eine solche Änderung, wenn in den Wahlkreisen die Kandidatennominierung bereits begonnen hat, wie dies seit dem 25. Juni möglich ist. Auch aus der Fachliteratur und den Gerichtsentscheidungen ergebe sich für die Zulässigkeit einer Änderung noch nach Beginn der Nominierungen eine "deutliche Tendenz". Dies würde erst dann problematisch, wenn die Änderungen so kurz vor der Wahl erfolgten, dass diese nicht mehr effektiv vorbereitet und durchgeführt werden könne.
Das Gutachten war von der Unionsfraktion selbst in Auftrag gegeben worden. Erstellt hat es der Heidelberger Rechtsprofessor Dr. Bernd Grzeszick. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Zuerst hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Dienstag) darüber berichtet.
Grzeszick weist allerdings auf eine Unsicherheit hin: Vor allem weil einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts fehlten, bestehe die Möglichkeit, dass Gerichte im Streitfall anders entscheiden als von ihm skizziert.
Die Frage, bis wann eine Wahlrechtsreform einschließlich einer Verringerung der Zahl der Wahlkreise rechtlich noch möglich ist, gewinnt mit dem Näherrücken der Bundestagswahl 2021 an Brisanz. Wenn die Abgeordneten im September aus der parlamentarischen Sommerpause kommen, ist es bis zum Wahltermin noch ungefähr ein Jahr hin. Deshalb hatten FDP, Grüne und Linke in der vergangenen Woche auf eine Entscheidung noch vor der Sommerpause gedrängt – allerdings vergeblich.
Droht ein XXL-Bundestag?
Dem Bundestag liegt ein Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linken vor, der unter anderem vorsieht, die Zahl der Wahlkreise von jetzt 299 auf 250 zu verringern. Er wurde aber von CDU/CSU und SPD in der vergangenen Woche blockiert. Ein nach langem internen Ringen von der CDU/CSU-Fraktion gefundener Vorschlag sieht eine Reduzierung von 299 auf 280 vor. Dafür konnte die Union aber den Koalitionspartner SPD noch nicht gewinnen. Ziel aller Pläne für eine Wahlrechtsreform ist es, ein weiteres Anwachsen des bereits 709 Abgeordnete zählenden Bundestags zu verhindern und nach Möglichkeit sogar wieder zu einer Verkleinerung zu kommen.
Die FDP-Bundestagsfraktion forderte Union und SPD auf, aus dem Rechtsgutachten Konsequenzen zu ziehen. "Wenn es rechtlich noch möglich ist, das Wahlrecht zu ändern, dann besteht auch eine politische Pflicht dazu", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Marco Buschmann, der Deutschen Presse-Agentur. "Die große Koalition muss sich jetzt endlich auf einen eigenen Gesetzentwurf einigen, über den das Parlament notfalls in der Sommerpause berät." Sonst drohe ein XXL-Bundestag und eine Blamage der Politik in den Augen der Bürger.
Auch Bundeswahlleiter Georg Thiel hatte jüngst die Einschätzung geäußert, dass es für die Verringerung der Wahlkreise noch nicht zu spät sei. Sollten in Wahlkreisen, die von der Umstrukturierung betroffen wären, bereits Kandidaten nominiert sein, müssten die Parteien das Aufstellungsverfahren wiederholen, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 07.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42124 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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