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Loveparade-Verfahren: Staats­an­walt­schaft legt Gut­achten vor

24.10.2017

Loveparde-Gedenkstätte in Duisburg

Bild: RundschauDuisburg, flickr.com, CC BY-SA 2.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Im Dezember startet der Prozess gegen Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters der Loveparade 2010. Der Anklage liegt nun ein Gutachten zu den Fehlern bei Planung und Genehmigung des Festivals vor.

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Knapp zwei Monate vor dem Prozess um die Duisburger Loveparade-Katastrophe liegt ein für die Anklage wichtiges Gutachten vor. Der Sicherheitsexperte Jürgen Gerlach hatte im Auftrag der Staatsanwaltschaft untersucht, welche Fehler die Verantwortlichen bei der Planung und Genehmigung im Vorfeld des Festivals mit 21 Toten und mehr als 650 Verletzten gemacht haben. Der 2.000 Seiten starke erste Teil des Gutachtens liege nun vor und sei dem Gericht als weiteres Beweismittel übergeben worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Nach Einschätzung der Behörde stützt Gerlach die Anklage der Staatsanwaltschaft.

Am 8. Dezember beginnt vor dem Landgericht (LG) Duisburg der Prozess gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters - nun doch, nachdem das OLG die Entscheidung des LG Duisburg aufgehoben hatte, welches ein Gutachten des Panikforschers Keith Still für nicht verwertbar gehalten und der Staatsanwaltschaft bescheinigt hatte, dass sie ihre Vorwürfe nicht habe beweisen können. Die Angeklagten müssen sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat zwischenzeitlich ein weiteres Gutachten bei Gerlach in Auftrag gegebem. Der Professor aus Wuppertal ist Experte für Verkehrssicherheit und die Sicherheit bei Großveranstaltungen.

Für den Prozess hat das LG Duisburg aus Platzgründen einen Saal auf dem Gelände der Messe Düsseldorf im Kongresszentrum gemietet. Bis Ende 2018 sind zunächst 111 Verhandlungstage eingeplant. Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg waren in einem Gedränge 21 Menschen erdrückt worden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Loveparade-Verfahren: . In: Legal Tribune Online, 24.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25205 (abgerufen am: 10.09.2026 )

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