Gustl Mollath: Verteidiger setzt auf OLG-Entscheidung

25.07.2013

Nach der Ablehnung der Wiederaufnahmeanträge im Fall Mollath setzt dessen Verteidiger Gerhard Strate auf eine rasche Entscheidung des OLG Nürnberg über die angekündigten Beschwerden. Er werde seine Begründung kommende Woche einreichen, sagte Strate am Donnerstag in München. Und dann rechne er damit, dass das Gericht innerhalb von zwei bis drei Wochen entscheide.

Strate ist aber nur begrenzt optimistisch: "Es kann sein, dass wir irgendwann die Hilfe des Bundesverfassungsgerichts einfordern müssen." Das Landgericht (LG) Regensburg hatte die Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Mittwoch als unzulässig verworfen - Strate und Justizministerin Beate Merk (CSU) kündigten unmittelbar danach Beschwerde an. Zuständig ist nun das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg.

Ob Gustl Mollath noch immer gemeingefährlich ist und nach sieben Jahren weiter in der Psychiatrie bleiben muss, muss unabhängig davon das LG Bayreuth entscheiden. Strate setzt aber keine großen Hoffnungen darauf, dass der nun vom Gericht vorgeschlagene neue Sachverständige Norbert Leygraf zu einem anderen Ergebnis kommen wird als seine Kollegen: "Darauf setzen wir nicht."

Wegen abgelehnten Befangenheitsantrag nach Karlsruhe

In einem anderem Punkt will Strate bereits kommende Woche Verfassungsbeschwerde einlegen. Er hatte einen Richter der Regensburger Strafkammer als befangen abgelehnt - ohne Erfolg. Und auch mit einer Beschwerde dagegen beim OLG in Nürnberg hatte Strate keinen Erfolg. Nun geht er nach Karlsruhe.

Strate kritisierte die Entscheidung des LG als völlig unverständlich. Die Richter hätten jeden einzelnen Sachverhalt für sich geprüft, das "Gesamtgeschehen" aber nicht gewürdigt. Absicht des Gerichts sei es wohl gewesen, die Wiederaufnahmegesuche "um es salopp zu sagen: totzumachen". Strate sprach wiederholt abschätzig von der "königlich bayerischen Justiz".

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gustl Mollath: Verteidiger setzt auf OLG-Entscheidung . In: Legal Tribune Online, 25.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9224/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen