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Fall Gustl Mollath: Keine Ermittlungen gegen Amtsrichter und Gutachter

28.02.2013

Seit Monaten wird heftig gestritten, ob im Fall des in die Psychiatrie eingewiesenen Gustl Mollath alles mit rechten Dingen zuging. Eine Strafanzeige gegen einen Richter und einen Gutachter wurde jetzt verworfen. Mollaths Anwalt will das nicht akzeptieren.

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Die Unterbringung von Gustl Mollath in der Psychiatrie hat keine strafrechtlichen Folgen für einen Amtsrichter und einen Gutachter. Die Staatsanwaltschaft Augsburg verwarf eine Strafanzeige des Nürnbergers gegen den Richter des Amtsgerichts (AG) Nürnberg und den psychiatrischen Sachverständigen des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten und daher werde von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, teilte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai am Mittwoch mit.

Mollaths Anwalt will dies nicht hinnehmen und hat Beschwerde eingelegt. Die Staatsanwaltschaft missachte in dieser Sache weiterhin die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), teilte der Hamburger Anwalt Gerhard Strate mit. "Der Inhalt dieser Einstellungsverfügung steht in der Tradition des bisherigen Umgangs mit den Freiheitsrechten eines Beschuldigten, wie er in dem Fall des Gustl Mollath zuvor durch das Amtsgericht Nürnberg exerziert worden ist", kritisierte er. Strate hatte Anfang Januar die Anzeige im Namen seines Mandanten erstattet und Richter und Psychiater Freiheitsberaubung vorgeworfen, dem Amtsrichter auch Rechtsbeugung.

Nach Strates Ansicht waren die mehrwöchigen Zwangsunterbringungen Mollaths im Sommer 2004 und im Frühjahr 2005 verfassungswidrig. Da dieser eine psychiatrische Begutachtung stets verweigert habe, seien die wiederholten Befragungen sowie die ständige Beobachtung seines Verhaltens "verbotene Vernehmungsmethoden". Ohne ein konkretes fallbezogenes Untersuchungskonzept laufe die zwangsweise Unterbringung deshalb auf die Erlaubnis einer vom BVerfG ausdrücklich untersagten Totalbeobachtung hinaus.

Staatsanwaltschaft: kein offensichtlicher Willkürakt

Die Staatsanwaltschaft erklärte hingegen, dass der Nürnberger Strafrichter keine "die Menschenwürde verletzende so genannte Totalbeobachtung" angeordnet habe. Zudem habe sich Mollath nicht generell gegenüber dem Gericht geweigert, an einer Untersuchung mitzuwirken. Auch bei dem Psychiater der Bezirksklinik habe Mollath nicht jegliche Zusammenarbeit abgelehnt.

Offen ließ die Staatsanwaltschaft, ob die damalige Entscheidung des Gerichts zur Zwangsunterbringung angemessen war. Die Anklagebehörde betonte, dass "für einen Richter nicht jede unrichtige Rechtsanwendung, sondern nur ein offensichtlicher Willkürakt und zugleich elementarer Rechtsverstoß strafbar" sei - und ein solcher liege nicht vor. Das Justizministerium hatte angeordnet, dass über die Anzeige in Augsburg entschieden wird, damit nicht die Nürnberger Justiz in eigener Sache tätig wird.

Mollath ist seit 2006 in der Psychiatrie untergebracht, weil er seine Frau misshandelt haben soll. Brisant ist der Fall, weil Mollath zuvor seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und Bankkunden beschuldigte, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein. Die Staatsanwaltschaft leitete in dieser Sache keine Ermittlungen ein, doch eine 2012 bekanntgewordene Untersuchung der Bank bestätigte manche Vorwürfe. Anwalt Strate hat mittlerweile die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Landgericht (LG) Regensburg beantragt.

dpa/asc/LTO-Redaktion

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Fall Gustl Mollath: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8246 (abgerufen am: 05.12.2025 )

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