Kleine Anfragen auf Bundes- und Landesebene: Ging der Staat im Fall Gur­litt zu weit?

13.08.2018

Anfragen mehrerer Abgeordneter an die Bundesregierung soll den Fall Gurlitt näher beleuchten. Um an Kunstwerke aus der NS-Zeit im Wert von 50 Millionen Euro zu gelangen, könnte der Staat rechtsstaatliche Prinzipien verletzt haben.

Mehrere Abgeordnete aus dem Berliner Bundes- und dem Münchener Landtag wollen den Fall Gurlitt neu aufrollen. Sie sehen in dem Versuch des Staates, die private Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt wegen einer aus ihrer Sicht zweifelhaften Einordnung als NS-Raubkunst zu erlangen, schwerwiegende verfassungsrechtliche Grundsätze verletzt. Wie zunächst die Süddeutsche Zeitung berichtete*, sollen nun mehrere Kleine Anfragen an die Bundesregierung und die bayerische Landesregierung Antworten liefern. Sowohl die FDP-Bundestagsfraktion, als auch die Freien Wähler und die SPD in Bayern haben Fragenkataloge eingereicht.

Der im Mai 2014 verstorbene Gurlitt war Erbe einer über 1.500 Werke umfassende privaten Kunstsammlung seines Vaters Hildebrand. Bei einer Wohnungsdurchsuchung Anfang 2012 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Augsburg etwa 1.400 Bilder seiner Sammlung im Wert von circa 50 Millionen Euro. Dabei soll die Staatsanwaltschaft einem Bericht des Focus Magazins zur Folge ohne konkreten Verdacht ermittelt haben.

Weder Eigentum noch Besitz an NS-Raubkunst ist strafbar

Erst anschließend ließ man die Bilder – womöglich nach Rücksprache mit dem damaligen Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), wie der Tagesspiegel berichtete – auf "NS-Raubkunst" oder "Entartete Kunst" hin untersuchen. Bis heute hätten sich aber nur sechs der Kunstwerke eindeutig oder höchstwahrscheinlich als NS-Raubkunst erwiesen. Hinzu kommt, wie die Verfasser der Kleinen Anfrage der FDP schreiben, dass "(w)eder zum damaligen Zeitpunkt noch heute (...) privates Eigentum oder privater Besitz an sogenannter 'Entarteter Kunst' oder NS-Raubkunst strafbar" sei.

Kurz vor seinem Tod hat Gurlitt die Sammlung in seinem Testament dem Kunstmuseum Bern vermacht. Nach einem weiteren Bericht des Focus Magazins und der Süddeutschen Zeitung soll das auf Druck des Staates geschehen sein. Die Leiterin einer extra zuvor vom BKM und dem Bayrischen Justizministerium gegründeten Taskforce habe Gurlitt Straffreiheit zugesagt, wenn er die Sammlung dem Staat überlasse.

Der Fall Gurlitt weißt insgesamt viele Ungereimtheiten und Merkwürdigkeiten auf, die nach Meinung der Parlamentarier kein gutes Licht auf Regierung und Behörden werfen. In mehr als 50 Fragen will allein die FDP das Vorgehen des Staats überprüfen. Denn umfassende Veröffentlichungen zu Hintergründen legten nahe, dass in schwerwiegender Weise zentrale Grundsätze der Verfassung, insbesondere das Recht auf Eigentum, missachtet worden seien, heißt es in der Anfrage der Liberalen.

Bundesregierung soll Verdacht auf verfassungswidriges Vorgehen widerlegen

Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft darüber geben, warum die Staatsanwaltschaft Augsburg Ermittlungen gegen Gurlitt aufnahm und wie die Zusammenarbeit mit dem BKM mit der Gewaltenteilung, insbesondere der Trennung von Exekutive und Judikative, vereinbar sei.

Die Freien Wähler interessiert die rechtliche Grundlage, auf derer die Bundesregierung und die Bayrische Staatsregierung Ende 2013 die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" eingerichtet haben, wie weit deren Befugnisse reichten, und ob deren Leiterin den Kontakt zu Gurlitt gesucht hat.

Die FDP fragt sich vor allem, warum das als Alleinerbe eingesetzte Schweizer Museum keine Erbschaftsteuer bezahlen musste und dem deutschen Fiskus so bis 75 Millionen Euro entgangen sind. Die Partei vermutet einen Zusammenhang mit einer damals beschlossenen Änderung im Steuerrecht, die dem Museum letztlich die Entscheidung erleichterte, das Erbe anzunehmen.

mgö/LTO-Redaktion

*Verweis nachträglich eingefügt am 14.08.2018, 11:00 Uhr

Zitiervorschlag

Kleine Anfragen auf Bundes- und Landesebene: Ging der Staat im Fall Gurlitt zu weit? . In: Legal Tribune Online, 13.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30307/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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