Hat die USA den tödlichen Drohnenangriff auf den iranischen General Soleimani über Datennetze in Ramstein gesteuert? Linke-Politiker meinen, die Bundesregierung hätte das verhindern müssen. Ihr Ruf nach Ermittlungen bleibt aber erfolglos.
Eine Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wegen der Tötung des iranischen Generals Ghassem Soleimani durch eine US-Drohne bleibt ohne Konsequenzen. Abgeordnete der Linksfraktion im Bundestag hatten den Generalbundesanwalt (GBA) Ende Februar zu Ermittlungen auch gegen mehrere Bundesminister aufgefordert. Für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens hätten sich aber keine Anhaltspunkte ergeben, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur (dpa) in Karlsruhe.
Die acht Abgeordneten hatten der Bundesregierung "Beihilfe durch Unterlassen zum Mord" vorgeworfen. Hintergrund waren Berichte und Erklärungen, wonach Datenströme für US-Drohnenangriffe über den US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz laufen. Dies hätte unterbunden werden müssen, meinen die Linke-Politiker. Partei- und Fraktionsspitze hatten die Anzeige als falschen Weg kritisiert. Der Schritt sei nicht abgestimmt gewesen.
Soleimani war am 3. Januar im Irak in der Nähe des Flughafens Bagdad mit Raketen getötet worden, die von einer US-amerikanischen Reaper-Drohne aus abgefeuert wurden. Er war Kommandeur der iranischen Al-Kuds-Brigaden. Die Abgeordneten hatten den Angriff als heimtückischen Mord mit gemeingefährlichen Mitteln bewertet.
Sie hatten umgehende Ermittlungen beantragt - auch gegen Außenminister Heiko Maas (SPD), Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und Innenminister Horst Seehofer (CSU). Diese hätten es "offenbar bislang unterlassen", sich durch "geeignete Maßnahmen" zu vergewissern, dass über das Datennetz Ramstein keine völkerrechtswidrigen Drohnenangriffe gesteuert werden.
"Keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte"
In dem Schreiben des GBA, das der dpa vorliegt, heißt es, nach einer Prüfung werde davon abgesehen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Ungeachtet einer parlamentarischen Immunität einzelner Mitglieder der Bundesregierung lägen "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der angezeigten Personen" vor.
Die Bundesanwaltschaft verfolgt Taten nach dem Völkerstrafgesetzbuch, wenn sie einen Bezug nach Deutschland haben. Sich durch Unterlassen strafbar zu machen, ist auch möglich - zum Beispiel, wenn ein Militärbefehlshaber tatenlos zusieht, wie seine Soldaten Kriegsverbrechen begehen. Für ausländische Drohnenangriffe könnten deutsche Politiker oder Entscheidungsträger aber auf dieser Grundlage schon rein systematisch nicht verantwortlich gemacht werden, so der GBA.
Auch andere Strafanzeigen in Karlsruhe wegen des Drohnenangriffs auf Soleimani blieben deshalb erfolglos. Unter anderem hatte die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken die Anzeige eines Friedensaktivisten zuständigkeitshalber weitergeleitet.
Linke fordert Ende des "Drohnenmordens"
Bundestagsabgeordnete der Linken kritisierten die Entscheidung der Bundesanwaltschaft. Die Anklagebehörde verstecke sich "hinter einer für sie bequemen und verkürzten juristischen Sichtweise und schützt damit die verantwortlichen Mitglieder der Bundesregierung", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung, die der dpa ebenfalls vorliegt.
"Mit ihrer Weigerung, auch nur ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, signalisiert die dem Justizministerium unterstellte oberste Ermittlungsbehörde, dass sie die durch die Bundesregierung überhaupt erst ermöglichte Fortsetzung der weltweiten völkerrechtswidrigen US-Drohnenmorde unter Nutzung des Stützpunkts Ramstein auch weiterhin ungeprüft dulden will", hieß es in der Erklärung der Abgeordneten Alexander Neu, Diether Dehm, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Kathrin Vogler, Andreas Wagner und Hubertus Zdebel. "Dem völkerrechtswidrigen von Ramstein ausgehenden Drohnenmorden muss endlich ein Ende gesetzt werden." Möglichkeiten eines weiteren Vorgehens würden geprüft.
ast/dpa/LTO-Redaktion
GBA ermittelt nicht: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41355 (abgerufen am: 11.10.2024 )
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