GStA Berlin: Ermitt­lungs­ver­fahren gegen Kurras ein­ge­s­tellt

02.11.2011

Das Ermittlungsverfahren gegen Karl-Heinz Kurras wegen der Tötung Benno Ohnesorgs am 2. Juni 1967, das aufgrund einer Vielzahl von Anzeigen nach Bekanntwerden der IM-Tätigkeit von Kurras im Jahr 2009 eingeleitet worden war, wird eingestellt. Dies teilte die Berliner Strafverfolgungsbehörde am Mittwoch mit.

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft (GStA) liegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Wiederaufnahme zuungunsten des freigesprochenen Kurras nicht vor. Dieser war bereits 1971 wegen dieser Tat rechtskräftig freigesprochen worden.

Mittlerweile seien viele der Verfahrensbeteiligten verstorben oder befänden sich in einem Gesundheitszustand, der eine Vernehmung oder gar konkrete Erinnerung nicht mehr zulasse, so die GStA. Das entscheidende Hindernis für die Ermittlungen bestehe zudem darin, dass es der Hauptverwaltung Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) zwischen Maueröffnung und Wiedervereinigung möglich war, nahezu ihren gesamten Aktenbestand zu vernichten.

Damit bleibe es bei einem Ermittlungsergebnis, das zwar das Motiv, die Mittel und die Gelegenheit für die Tatbegehung sowie den Einfluss des ehemaligen MfS auf die Sicherheitslage im damaligen West-Berlin aufhelle, jedoch für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den rechtskräftig freigesprochenen Karl-Heinz Kurras nicht ausreiche.

tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

GStA Berlin: Ermittlungsverfahren gegen Kurras eingestellt . In: Legal Tribune Online, 02.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4703/ (abgerufen am: 26.03.2024 )

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