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Grundrechte-Report 2024: "Ein gefähr­li­cher Moment der Mensch­heits­ge­schichte"

22.05.2024

Schild auf einer Demonstration

Demonstrationen gegen die Einschränkung von Migration. Der Grundrechte-Report 2024 beleuchtet beides: Begrenzung von Asylrecht und Versammlungsfreiheit. Foto: picture alliance / ROPI | Antonio Pisacreta

Der alljährliche Grundrechte-Report, der über die Lage von Bürger- und Menschenrechten in Deutschland informieren soll, hat dieses Jahr einen klaren Fokus: die Bedrohung der Grundrechte durch den Aufstieg der radikalen Rechten.

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Der ehemalige Bundesinnenminister und Menschenrechtsanwalt Dr. Gerhart Baum war dabei, als am Mittwoch im Haus der Demokratie in Berlin der diesjährige Grundrechte-Report vorgestellt wurde. Er verknüpfte die Ergebnisse des Reports mit dem anstehenden Jubiläum des Grundgesetzes (GG), das am Donnerstag 75 Jahre alt wird. Das Grundgesetz werde zu diesem Anlass gefeiert, gleichzeitig werde es aber auch immer häufiger auch missachtet, so Baum. Er mahnte an: "Wir bleiben nur glaubwürdig, solange wir mit uns selbst kritisch bleiben. Diese Selbstkritik müssen wir uns erhalten, wenn wir morgen glaubhaft feiern wollen."

Der Grundrechte-Report wolle als Korrektiv zu der amtlichen Darstellung des Zustands der Demokratie fungieren. Er lenke deshalb die Aufmerksamkeit dorthin, wo die allgemeine Öffentlichkeit noch nicht ausreichend hinschaue.

Regelmäßig nimmt der Grundrechte-Report allgemeine, institutionelle Entwicklungen in den Blick, aber auch einzelne Fälle, die von größerer Bedeutung sind. Die Erkenntnisse setzt er jedes Jahr aufs neue zu Handlungsempfehlungen für die Politik zusammen.

Gefahr nicht nur von Rechts

Wenn er die Erstarkung rechter Parteien beobachte, dann kommt Baum zu dem Schluss: "Es ist ein gefährlicher Moment der Menschheitsgeschichte". Denn die Grundrechte seien nicht nur in hohem Maße durch rechte Parteien gefährdet, ihre Ideologie sickere auch immer weiter in die Mitte der Gesellschaft und ihre Institutionen hinein.

Entsprechend widmet sich der diesjährige Report besonders den Rechten von Geflüchteten und anderen marginalisierten Gruppen. So rücken die Autorinnen Ulrike Lembke und Marie Volkmann das Verbot geschlechtergerechter Sprache an Schulen, Universitäten und im Rundfunk in den Fokus und mahnen an, dass eine "Verpflichtung zur Gleichbehandlung von Frauen im staatlichen Sprachhandeln" aus Art. 3 Abs. 2 GG folge. Das BVerfG verlange sogar seit Jahren schon die Berücksichtigung der Geschlechtsidentität bei hoheitlicher Ansprache, seit 2017 auch für Geschlechtsidentitäten jenseits der binären Norm.

Dyana Rezene, Neda Djamshidian, Nicole Bögelein und Levin Reichmann stellen eine weitere marginalisierte Gruppe hervor: von Armut betroffene Menschen. Denn das sogenannte beschleunigte Verfahren im Strafprozess betreffe insbesondere Menschen in prekären Lebenssituationen bei der Ahndung kleiner Delikte – und eben nicht "gefährliche Wiederholungstäter", wie es medial inszeniert werde. Dabei komme es oft zu rechtsstaatlich zweifelhaften Situationen. Die Autor:innen schildern Beobachtungen eines an der Universität Köln durchgeführten Forschungsprojekts: "Eine junge Romi war nach einem versuchten Diebstahl zwei Tage in Haft und wurde von ihrem Kleinkind getrennt. Die Familie wusste nicht, wo sich die Frau befand. In einem anderen Fall wurde einem psychisch und chronisch erkrankten Angeklagten während seiner mehrtägigen Haft die medizinische Behandlung verwehrt."

Aushöhlung des Asylrechts

Der Report widmet sich mit vehementer Kritik auch dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS). Durch die Einigung auf die Asylreform werde europaweit das Recht auf Asyl infrage gestellt. Den lebensgefährlichen Wegen nach Europa und hin zu einem Asylverfahren sowie den brutalen Zurückweisungen an den Grenzen werde durch die Reform nichts entgegengesetzt. Stattdessen würden zwar verpflichtende Grenzverfahren innerhalb von vier bis maximal 18 Wochen eingerichtet. Doch in dieser Zeit gölten die Schutzsuchenden als nicht eingereist und dürften die eingerichteten Transitzonen nicht verlassen. Dies komme einer "massenhaften Haft von Schutzsuchenden" gleich.

Auch Baum bemängelte, dass das Asylrecht immer weiter ausgehöhlt werde. Es stehe nur noch der Abwehrkampf gegen ungeregelte Zuwanderung im Fokus, der Kern des Asylrechts – der Schutz politisch Verfolgter – werde kaum noch sichtbar.

Nicht nur dem Zugang zum Asylrecht, sondern auch dem rechtlichen Umgang mit Geflüchteten widmet sich der Bericht. Karl Mauer nimmt die Entscheidung des BVerwG zu nächtlichen Durchsuchungen von Zimmern in Geflüchtetenunterkünften in den Blick und stellt heraus: Zimmer von Geflüchteten in Sammelunterkünften haben Wohnungsqualität und unterstehen damit dem Schutz von Art. 13 Abs. 1 GG. Trotzdem werden immer wieder Durchsuchungen durchgeführt, um Menschen abzuschieben. Anna Biselli und Chris Köver durchleuchten die Praxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Handys von Geflüchteten nach Informationen auszulesen, wenn sie keine gültigen Papiere vorlegen können. Dieses Vorgehen wurde vom BVerwG als rechtswidrig erklärt. Trotzdem wolle die aktuelle Bundesregierung weiterhin Handydaten von Geflüchteten auslesen und das Urteil des BVerwG umgehen.

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Versammlungsverbot bald der Normalfall

Der Bericht zeigt auch Kontinuitäten von Rechtsgefährdungen der vergangenen Jahre auf. Clemens Arzt erklärt in seinem Beitrag, warum er im Umgang mit den Demonstrationen als Reaktion auf den Angriff auf Israel vom 7. Oktober 2023 eine "Zeitenwende für die Versammlungsfreiheit in Deutschland" sieht. Denn trotz enger Voraussetzungen nach der Brokdorf-Entscheidung des BVerfG werde der Ausnahmefall des Versammlungsverbots immer mehr zum Regelfall. Es seien sogar immer mehr "Vorrats-Verbote" durch Allgemeinverfügungen zu beobachten – und das schon seit den untersagten Corona-Protesten. Es zeige sich eine deutliche Spur seit der Pandemie, die über die dauerhafte Beschränkung der Proteste der "Letzten Generation" bis hin zu den Versammlungen seit dem 7. Oktober hinausgehe.

Die insgesamt 44 Einzelbeiträge sollen einen Beitrag dazu leisten, Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen kritisch einzuordnen und kontinuierlich für einen "alternativen Verfassungsschutzbericht" zu sorgen, wie der Report auch bezeichnet wird. Der Berichtszeitraum des Grundrechte-Reports 2024 bezieht sich auf das Kalenderjahr 2023.

mka/LTO-Redaktion

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Grundrechte-Report 2024: . In: Legal Tribune Online, 22.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54598 (abgerufen am: 09.06.2026 )

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