70 Jahre Grundgesetz: Bun­destag wür­digt die Ver­fas­sung

16.05.2019

Am 23. Mai steht der 70. Geburtstag des Grundgesetzes an. Der Bundestag nahm das Jubiläum zum Anlass, die Verfassung zu würdigen. Fast alle Parteien machten jedoch auch auf Missstände aufmerksam und stellten konkrete Forderungen.

Kurz vor dem 70. Jahrestag des Grundgesetzes hat der Bundestag dessen Bedeutung für die Entwicklung Deutschlands gewürdigt und über eine Aktualisierung diskutiert. Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Ralph Brinkhaus (CDU), riet dabei allerdings zu Vorsicht. "Die DNA, die dieses Grundgesetz erfolgreich gemacht hat, muss erhalten bleiben", sagte er in der Debatte am Donnerstag. Brinkhaus forderte insbesondere, das Machtgefüge zwischen Bund und Ländern neu zu ordnen. Es müsse wieder klare Zuständigkeiten und Finanzierungsregeln zwischen Bund und Ländern geben. Deshalb sei die Einsetzung einer dritten Föderalismuskommission erforderlich.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) warnte, es komme immer wieder zu Angriffen auf die Verfassung, etwa wenn die Verbindlichkeit von Gerichtsentscheidungen infrage gestellt werde. "Wir dürfen solche Grenzverschiebungen nicht langsam einsickern lassen."

Auch die SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles machte auf grundgesetzliche Missstände aufmerksam. Sie forderte, die Vorgaben des Grundgesetzes wie die Gleichberechtigung von Männern und Frauen oder die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland endlich auch umzusetzen.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Lindner verlangte, das Grundgesetz "auf die Höhe der Zeit" zu bringen. So gebe es dort zum Beispiel keine Regelungen zum Internet. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt forderte, Kinderrechte und Klimaschutz ins Grundgesetz aufzunehmen. Die Fraktionsvorsitzende der AfD, Alice Weidel, wollte Deutsch als Staatssprache und die Möglichkeit von Volksabstimmungen und -entscheiden im Grundgesetz verankert sehen.

dpa/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

70 Jahre Grundgesetz: Bundestag würdigt die Verfassung . In: Legal Tribune Online, 16.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35415/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen