Druckversion
Mittwoch, 15.07.2026, 11:13 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/gruene-ziehen-vors-bverfg-sichere-herkunftslaender-verordnung-asyl
Fenster schließen
Artikel drucken
59163

Organstreitverfahren beim BVerfG: Grüne klagen gegen neue Ein­stu­fung sicherer Her­kunfts­länder

28.01.2026

BVerfG

Zuständig für Organstreitverfahren ist beim BVerfG ist der Zweite Senat. Foto: picture alliance / Bonn.digital | Bonn.digital

Die Bundesregierung soll künftig per Verordnung entscheiden können, ob ein Herkunftsstaat sicher ist. Den Bundestag könnte sie so umgehen. Die Grünen-Fraktion sieht Grundrechte verletzt und zieht vor das Bundesverfassungsgericht.

Anzeige

Die Grünen-Bundestagsfraktion lässt vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Rechtmäßigkeit der von der Bundesregierung geplanten Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer per Verordnung überprüfen. Solche wichtigen Entscheidungen dürften nicht einfach vom Bundesinnenministerium (BMI) am Bundestag vorbei getroffen werden, so das Hauptargument der Organklage.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Irene Mihalic, sagte dem Spiegel, der zuerst über die Klage vor dem BVerfG berichtete: Man werde diese "grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages" nicht hinnehmen. Ein BVerfG-Sprecher bestätigte der dpa den Eingang einer entsprechenden Organklage.

Bundesregierung entscheidet allein über sichere Herkunftsländer

Das Bundeskabinett hatte im Sommer eine Reform beschlossen, die Asylentscheidungen für Menschen aus bestimmten Staaten beschleunigen und Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber erleichtern soll – und zwar durch die Einstufung zusätzlicher Staaten als sogenannte sichere Herkunftsländer per Verordnung des BMI. Das Ministerium vertritt die Rechtsauffassung, dass künftig, wenn Staaten als sichere Herkunftsländer eingestuft werden, weder Bundestag noch Bundesrat zustimmen müssten. So hatte es Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) bereits 2019 in der FAZ gefordert.

Voraussetzung dafür ist aus Sicht des Hauses von Alexander Dobrindt (CSU), dass sich die Verordnung nicht auf das in Art. 16a Grundgesetz (GG) verankerte Recht auf Asyl für politisch Verfolgte erstrecken soll. Das wird ohnehin nur sehr wenigen Schutzsuchenden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugesprochen. Bei den meisten Asylbewerbern, die in Deutschland einen Schutzstatus erhalten, greift der Flüchtlingsschutz oder der sogenannte subsidiäre Schutz für Menschen, denen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht – insoweit wird das Asylgrundrecht durch Europarecht überlagert.

Der Bundestag hatte die Neuregelung im Dezember beschlossen. Am 1. Februar 2026 soll sie in Kraft treten. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD war vereinbart worden, zuerst Algerien, Indien, Marokko und Tunesien neu als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.

Grüne sehen Recht des Bundestages verletzt

Die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten sei kein Verwaltungsakt, sondern ein Eingriff in individuelle Schutzrechte, kritisierte schon damals die Grünen-Abgeordnete, Filiz Polat. "Wer so handelt, rüttelt an den Grundpfeilern unseres Rechtsstaatsprinzips." Polat beruft sich insoweit auf ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten des Regensburger Staatsrechtlers Thorsten Kingreen. Auch Rechtsprofessor Daniel Thym, spezialisiert auf Migrationsrecht, sieht jedenfalls Prozessrisiken vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Grünen-Fraktion sieht laut Spiegel das Recht des Bundestages in Art. 16a Abs. 3 S. 1 GG verletzt. Danach können "durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf" Staaten bestimmt werden, bei denen etwa nach der Rechtslage oder den politischen Verhältnissen "gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet".

Laut den Grünen bedeutet das, dass nur der Bundestag und der Bundesrat im Rahmen eines förmlichen Gesetzgebungsverfahrens über sichere Herkunftsländer entscheiden dürfen und gerade nicht die Bundesregierung allein per Rechtsverordnung.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Organstreitverfahren beim BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 28.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59163 (abgerufen am: 15.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Asyl- und Ausländerrecht
    • Öffentliches Recht
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Asyl
    • Bundestag
    • Gesetzgebung
    • Migration
    • Organstreitverfahren
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Plenarsaal des Bundesrats 10.07.2026
Reform

Reformpakete der Bundesregierung:

Bun­desrat winkt Hei­zungs­ge­setz und Gesund­heits-Spar­paket durch

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Bundesrat viele Themen zu besprechen. Der Fokus lag auf dem kontrovers diskutierten Gesundheits-Sparpaket und dem neuen Heizungsgesetz. Beide winkte der Bundesrat nun durch.

Artikel lesen
Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze, 15.05.2025. 09.07.2026
Migration

Zurückweisungen am VG Karlsruhe und am VG Berlin:

Kein Weg ins Haupt­sa­che­ver­fahren

Verstößt die Zurückweisung von Asylsuchenden gegen EU-Recht? Bisher gibt es zu dieser Frage nur Eilbeschlüsse. Und dabei bleibt es nach neuen Entwicklungen am VG Karlsruhe und am VG Berlin auch. Christian Rath war in Karlsruhe dabei.

Artikel lesen
Beamte der Bundespolizei kontrollieren Fahrgäste am Hamburger Hauptbahnhof, 15.11.2026. 09.07.2026
Bundespolizei

Bundespolizei-Bilanz 2025:

Mehr Gewalt, weniger Straf­taten ins­ge­samt

Mehr Gewalt, mehr Angriffe auf Einsatzkräfte: Die Bundespolizei verzeichnete 2025 einen Anstieg der Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Einsatzorten. Gleichzeitig sank die Gesamtzahl der registrierten Straftaten.

Artikel lesen
Janosch Dahmen, Gesundheitspolitiker für die Grünen 08.07.2026
Krankenkassen

Bundesverfassungsgericht soll entscheiden:

Grüne wollen Gesund­heits-Spar­paket stoppen lassen

Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen kündigt an, noch am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Seine Fraktion kritisiert, es gebe zu wenig Beratungszeit vor der Verabschiedung des Gesundheits-Sparpakets im Bundestag.

Artikel lesen
Statue des Herodot vor dem Parlament in Wien 05.07.2026
Gesetzgebung

Früher und heute:

Wer ist eigent­lich "der Gesetz­geber"?

Von Propheten mit ihren Steintafeln über Alleinherrscher und "echte Staatsmänner" hin zum modernen Bundestag: Wer "der Gesetzgeber" ist, hat sich im Laufe der Zeit geändert. Untersucht wird die Legistik aber bis heute viel zu wenig.

Artikel lesen
Eine Frau raucht eine Einweg-E-Zigarette in einer Wohnung 30.06.2026
E-Zigaretten

Verbot von Einweg-E-Zigaretten:

Viele wollen es – aber wer macht es?

Wo soll das Verbot von Einweg-E-Zigaretten geregelt werden? Davon hängt auch ab, wer für den Gesetzentwurf zuständig ist. Es wird rege diskutiert, dabei bestehen klare rechtliche Vorgaben, schreiben Carsten Bringmann und Salomo Ortega Sawal.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes Zi­vil­recht / Ver­kehrs­recht /...

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Universität Kassel
Wis­sen­schaft­li­che:r Mit­ar­bei­ter:in (m/w/d) für DFG-Pro­jekt zu Rechts­fra­gen...

Universität Kassel, Kas­sel

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pri­va­te Equi­ty

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt IT-Recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Ar­beits­recht – ab dem 4. Be­rufs­jahr

Latham & Watkins LLP, Mün­chen

Logo von DLA Piper UK LLP
Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich Com­mer­cial & Tech

DLA Piper UK LLP, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Demokratie unter Druck? Eine deutsch-ukr. Diskussionsrunde anlässlich 30 Jahre ukr. Verfassung

15.07.2026, Regensburg

Compliance Lunch: Wenn grüne Werbung zur Compliance-Frage wird

15.07.2026

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Erstes Bayerisches Doktorandenseminar

17.09.2026, München

Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

17.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH