Die Bundesregierung soll künftig per Verordnung entscheiden können, ob ein Herkunftsstaat sicher ist. Den Bundestag könnte sie so umgehen. Die Grünen-Fraktion sieht Grundrechte verletzt und zieht vor das Bundesverfassungsgericht.
Die Grünen-Bundestagsfraktion lässt vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Rechtmäßigkeit der von der Bundesregierung geplanten Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer per Verordnung überprüfen. Solche wichtigen Entscheidungen dürften nicht einfach vom Bundesinnenministerium (BMI) am Bundestag vorbei getroffen werden, so das Hauptargument der Organklage.
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Irene Mihalic, sagte dem Spiegel, der zuerst über die Klage vor dem BVerfG berichtete: Man werde diese "grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages" nicht hinnehmen. Ein BVerfG-Sprecher bestätigte der dpa den Eingang einer entsprechenden Organklage.
Bundesregierung entscheidet allein über sichere Herkunftsländer
Das Bundeskabinett hatte im Sommer eine Reform beschlossen, die Asylentscheidungen für Menschen aus bestimmten Staaten beschleunigen und Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber erleichtern soll – und zwar durch die Einstufung zusätzlicher Staaten als sogenannte sichere Herkunftsländer per Verordnung des BMI. Das Ministerium vertritt die Rechtsauffassung, dass künftig, wenn Staaten als sichere Herkunftsländer eingestuft werden, weder Bundestag noch Bundesrat zustimmen müssten. So hatte es Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) bereits 2019 in der FAZ gefordert.
Voraussetzung dafür ist aus Sicht des Hauses von Alexander Dobrindt (CSU), dass sich die Verordnung nicht auf das in Art. 16a Grundgesetz (GG) verankerte Recht auf Asyl für politisch Verfolgte erstrecken soll. Das wird ohnehin nur sehr wenigen Schutzsuchenden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugesprochen. Bei den meisten Asylbewerbern, die in Deutschland einen Schutzstatus erhalten, greift der Flüchtlingsschutz oder der sogenannte subsidiäre Schutz für Menschen, denen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht – insoweit wird das Asylgrundrecht durch Europarecht überlagert.
Der Bundestag hatte die Neuregelung im Dezember beschlossen. Am 1. Februar 2026 soll sie in Kraft treten. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD war vereinbart worden, zuerst Algerien, Indien, Marokko und Tunesien neu als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.
Grüne sehen Recht des Bundestages verletzt
Die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten sei kein Verwaltungsakt, sondern ein Eingriff in individuelle Schutzrechte, kritisierte schon damals die Grünen-Abgeordnete, Filiz Polat. "Wer so handelt, rüttelt an den Grundpfeilern unseres Rechtsstaatsprinzips." Polat beruft sich insoweit auf ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten des Regensburger Staatsrechtlers Thorsten Kingreen. Auch Rechtsprofessor Daniel Thym, spezialisiert auf Migrationsrecht, sieht jedenfalls Prozessrisiken vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die Grünen-Fraktion sieht laut Spiegel das Recht des Bundestages in Art. 16a Abs. 3 S. 1 GG verletzt. Danach können "durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf" Staaten bestimmt werden, bei denen etwa nach der Rechtslage oder den politischen Verhältnissen "gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet".
Laut den Grünen bedeutet das, dass nur der Bundestag und der Bundesrat im Rahmen eines förmlichen Gesetzgebungsverfahrens über sichere Herkunftsländer entscheiden dürfen und gerade nicht die Bundesregierung allein per Rechtsverordnung.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Organstreitverfahren beim BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 28.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59163 (abgerufen am: 16.02.2026 )
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