Bundesverfassungsgericht soll entscheiden: Grüne wollen Gesund­heits-Spar­paket stoppen lassen

08.07.2026

Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen kündigt an, noch am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Seine Fraktion kritisiert, es gebe zu wenig Beratungszeit vor der Verabschiedung des Gesundheits-Sparpakets im Bundestag.

Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen will das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wegen der geplanten raschen Verabschiedung des Sparpakets für die gesetzlichen Krankenkassen einschalten. Dahmen sagte nach Beratungen im Gesundheitsausschuss des Bundestages, er wolle von Karlsruhe überprüfen lassen, "ob hier in diesem Fall überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren möglich ist." Er habe sich als Abgeordneter entschieden, noch am Mittwoch das Verfassungsgericht anzurufen. "Wir haben jetzt die vergangenen Tage ein chaotisches Gesetzgebungsverfahren erlebt", kritisierte er.

Dahmens Ausschusskollegen der anderen Oppositionsfraktionen kündigten ebenfalls die Anrufung des BVerfG an. Die Abgeordneten Ates Gürpinar (Linke) und Martin Sichert (AfD) wollten dabei aber
ihren Worten zufolge noch abwarten, ob die Koalition das Gesetz nicht selbst noch von der Tagesordnung nimmt. Das wurde vor einer Geschäftsordnungsdebatte im Plenum aber nicht erwartet, weshalb sich
die Blicke nun nach Karlsruhe richten.

"Eine grobe Missachtung unserer parlamentarischen Arbeit" sieht auch Grünen-Parteichef Felix Banaszak in diesem Streit um das Gesundheits-Sparpaket der schwarz-roten Regierungskoalition. Seitens der Merz-Regierung habe es 278 Seiten Änderungsanträge im Gesundheitsausschuss gegeben, hätten mehrere Grünen-Politiker beklagt. So könne nicht sorgfältig im Parlament gearbeitet werden.

Grund für die Eskalation: Union und SPD wollen ihr Sparpaket am kommenden Freitag im Bundestag beschließen und dem Bundesrat zuleiten lassen, der am selben Tag zum letzten Mal vor der Sommerpause tagt. Zuvor hat Schwarz-Rot am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages noch mehrere Änderungen einfügen wollen, deren Masse die Grünen kritisieren.

Gesetz zu schnell durchgepeitscht?

Denkbar ist ein Eilantrag von Abgeordneten zum BVerfG, so wie jener, der 2023 das kontrovers diskutierte "Heizungsgesetz" der Ampel-Koalition vorerst stoppte. Im Sommer 2023 argumentierte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann vor dem BVerfG, den Abgeordneten sei für die Beratung des umfangreichen und kurzfristig geänderten Gesetzentwurfs zu wenig Zeit geblieben. Das Gericht folgte der Argumentation und untersagte dem Bundestag, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden.

So könnten jetzt auch die Grünen argumentieren. "Wer so etwas Sensibles wie unsere Gesundheitsversorgung im Eilverfahren durchpeitschen will, wird Fehler machen. Ich sehe keinen Anlass, diesem Gesetz zuzustimmen, ich sehe aber auch keinen Anlass, es in dieser Woche im Bundestag überhaupt zur Abstimmung zu bringen", sagte Banaszak.

"Die Koalition hat es in der Hand"

Der Grünen-Politiker bezeichnete das Sparpaket der Koalition als "Kürzungskahlschlag", der die Gesundheitsversorgung gefährde. Man erwarte von der Bundesregierung, dass sie eine vernünftige Beratung eines so schwerwiegenden Gesetzes ermögliche. Der Frage, wie viel Zeit gute Gesetzgebung benötigt, ist Dr. Christian Rath für LTO hier nachgegangen.

Dahmen kritisierte das Gesetz gegenüber der Deutschen Presse-Agentur auch inhaltlich: "Das sogenannte Beitragsstabilisierungsgesetz scheitert bereits an seinem eigenen Anspruch. Die Beitragssätze werden nicht dauerhaft stabilisiert." Statt die strukturellen Finanzierungsprobleme zu lösen, würden Kliniken, Arztpraxen und Beschäftigte weiter unter Druck gesetzt, während die Pharmaindustrie an entscheidenden Stellen erneut geschont werde. "Die Folgen werden längere Wartezeiten, weniger Versorgungssicherheit und weitere wirtschaftliche Probleme für Krankenhäuser sein", warnte Dahmen.

Widerstand auch aus den Ländern

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kündigte an, die Landesregierung wolle noch weitere Gespräche mit dem Bund führen.

Beim Sparpaket handelt es sich um ein bloßes Einspruchsgesetz. Die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates ist also nicht erforderlich. Sollte das Gesetz am Freitag auf die Tagesordnung des Bundesrates kommen, bliebe nur die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. "Das ist aber nicht unser Ziel", so Schwesig.

Das Paket von Gesundheitsministerin Warken soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Auf Patienten kommen unter anderem Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und höhere Zuzahlungen für Medikamente zu.

dpa/sjm/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesverfassungsgericht soll entscheiden: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60375 (abgerufen am: 21.07.2026 )

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