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Streik der Anwaltschaft in London: Bar­rister nehmen keine Man­date mehr an

22.08.2022

Streikende Barrister in London

Barrister streiken vor den Houses of Parliament in London, um die Forderung der Criminal Bar Association (CBA) nach Erhöhung der festgelegten Gebühren für die Anwaltschaft zu unterstützen. Foto: picture alliance / empics | Stefan Rousseau

In Großbritannien streiken im Spetember die sog. Barrister für mehr Gehalt. Die Prozessanwaltschaft nimmt währenddessen keine neue Fälle an und übernimmt auch keine Mandate von überlasteten Kollegen.

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Mit einem unbefristeten Streik wollen Anwält:innen für Strafrecht in Großbritannien ihren Forderungen nach höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen Nachdruck verleihen. Wie der Verband The Criminal Bar Association (CBA) am Montag mitteilte, stimmten die Mitglieder dafür, vom 5. September an auf unbestimmte Zeit die Arbeit niederzulegen.

Damit dürften sich tausende Rechtsfälle weiter verzögern. Die sogenannten Barrister hatten bereits seit Ende Juni immer wieder gestreikt. Anders als im deutschen Rechtssystem besteht in Großbritannien eine zweigeteilte Anwaltschaft: Während die Barrister vor Gericht agieren, sind die Soliciter außergerichtlich und vorrangig beratend tätig. Die Barrister werden nach außergerichtlicher Beratung von den Solicitor beauftragt.

Dadurch besteht keine unmittelbare Mandatsbeziehung zwischen Mandant:in und Barrister. Während der Streiks wollen die Barrister nun weder neue Fälle der Solicitor annehmen noch Mandant:innen von überlasteten Kolleg:innen übernehmen.

Zu wenig Geld für viel und sehr aufwendige Arbeit

Der Verband fordert 25 Prozent höhere Gebührensätze für die Anwaltschaft. Das Justizministerium hatte für Ende September eine Erhöhung um 15 Prozent angekündigt. Doch der CBA lehnt dies ab, weil das Angebot nicht für bestehende Fälle gelte und es daher noch Jahre dauern werde, bis die Erhöhung tatsächlich bei den Anwält:innen ankommt.

"Langfristig werden die Barrister bei gleichbleibender Bezahlung keinen Nachwuchs mehr finden, der bereit ist, sich auf das Strafrecht zu spezialisieren", meint Prof. Dr. Matthias Kilian, Professor an der Universität zu Köln für Anwaltsrecht und anwaltsorientierte Juristenausbildung.

Die Vergütung sei nicht mehr angemessen, da diese seit 1996 nicht erhöht und im Jahr 2014 sogar gekürzt worden ist, sagt Kilian. Inflationsbereinigt bekämen die Anwälte für dieselbe Tätigkeit nun 50 Prozent weniger Gehalt als vor 25 Jahren. Die Barrister seien ortsmäßig in London, Birmingham und Bristol konzentriert und müssten zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen durch das Land reisen. Das sei enorm zeitaufwendig und werde durch die Vergütung nicht abgebildet.

Schon jetzt über 58.000 Fälle im Rückstand

"Das Grundproblem ist mit dem in Deutschland vergleichbar. Allerdings ist die Ablehnung einer Pflichtverteidigung in Deutschland nur in engen Grenzen und nicht aus wirtschaftlichen Überlegungen denkbar. Die anspruchsvolle Aufgabe der Verteidigung erfordert eine entsprechende Vergütung und Anpassung der Gebührentatbestände. Barrister arbeiten in den ersten Berufsjahren derzeit letztendlich unter Mindestlohn.", meint Kilian.

Barrister hätten seit Jahren einen deutlichen Reallohnverlust erlitten, Neueinsteiger:innen würden wegen der geringen Verdienste abgeschreckt, argumentiert auch der CBA. Das britische Ministerium kritisiert hingegen, dass wegen des Streiks zahlreiche Opfer nun noch länger auf Gerechtigkeit warten müssten. Mit Stand Ende April betrug der Rückstau bereits 58.271 Fälle.

dpa/ku/LTO-Redaktion

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Streik der Anwaltschaft in London: . In: Legal Tribune Online, 22.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49380 (abgerufen am: 17.11.2025 )

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