Druckversion
Dienstag, 18.08.2026, 21:51 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/grobritannien-assange-auslieferung-berufung-usa-erfolgreich
Fenster schließen
Artikel drucken
46899

Londoner High Court: Aus­lie­fe­rungs­verbot für Ass­ange auf­ge­hoben

10.12.2021

Unterstützer des Wikileaks-Gründers Julian Assange protestieren am 28. Oktober 2021 vor dem Royal Courts of Justice in London, Großbritannien

(c) picture alliance / NurPhoto | Maciek Musialek (Unterstützer des Wikileaks-Gründers Julian Assange protestieren am 28. Oktober 2021 vor dem Royal Courts of Justice in London, Großbritannien.)

Der Londoner High Court hat den USA in einem Berufungsverfahren Recht gegeben und ein früheres Urteil gekippt, wonach Assange aus Sorge um seine Gesundheit und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA nicht ausgeliefert werden sollte.

Anzeige

Schwerer Rückschlag für Julian Assange: Ein Berufungsgericht in London hat die Ablehnung des US-Auslieferungsantrags für den Wikileaks-Gründer gekippt. Das teilte ein Richter am Londoner High Court am Freitag mit. Assange muss nun damit rechnen, doch noch an die Vereinigten Staaten ausgeliefert zu werden.

Einem früheren Urteil zufolge war die Auslieferung des 50-Jährigen unter Berücksichtigung seines psychischen und gesundheitlichen Zustands und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA untersagt worden. Washington hatte diese Entscheidung jedoch angefochten – und bekam Recht. Die von den USA in der Zwischenzeit gegebenen Zusicherungen seien ausreichend, um die Sorgen um seine Gesundheit auszuräumen, sagte der Richter am Freitag.

Spion oder investigativer Journalist?

Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Er habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht. Seine Unterstützer sehen in ihm hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht brachte.

Bei Anhörungen im Oktober hatten beide Seiten erneut ihre Argumente vorgebracht. Die US-Anwälte warfen der britischen Justiz vor, sich bei ihrer Einschätzung auf fehlerhafte Gutachten verlassen zu haben. Außerdem sicherten die USA zu, im Falle einer Inhaftierung nicht wie befürchtet "Spezialmethoden" anzuwenden sowie einer Verlegung von Assange in ein australisches Gefängnis zuzustimmen.

Assanges Verteidiger hingegen setzten auf neue Enthüllungen über angebliche Anschlagspläne, die vor einigen Monaten durch Medienberichte ans Licht gekommen waren. Investigative Journalisten hatten unter Berufung auf nicht näher präzisierte US-Quellen berichtet, der US-Auslandsgeheimdienst CIA habe Anschlagspläne auf Assange geschmiedet, während dieser sich in der ecuadorianischen Botschaft in London aufhielt.

Assanges Verlobte kündigt Berufung an

Assanges Angehörige beschreiben seinen Gesundheitszustand seit Monaten als schlecht und besorgniserregend. Bei den letzten Anhörungen nahm der 50-Jährige teilweise per Videoschalte aus dem Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh teil, fühlte sich zeitweise aber auch nicht in der Lage, das Geschehen zu verfolgen.

Der Fall werde nun an das erstinstanzliche Gericht zurückgegeben mit der Weisung, die Entscheidung über die Auslieferung der Innenministerin zu überlassen, so der Richter weiter. Die Verlobte von Julian Assange hat nach der Aufhebung des Auslieferungsverbots für den Wikileaks-Gründer angekündigt, erneut in Berufung zu gehen. "Wir werden diese Entscheidung zum frühestmöglichen Punkt anfechten", sagte Stella Moris einer Mitteilung am Freitag zufolge.

"Wir werden kämpfen" sagte Moris wenig später in einer emotionalen Stellungnahme vor dem Gerichtsgebäude und fügte hinzu: "Julian verkörpert die Fundamente dessen, was es bedeutet, in einer freien Gesellschaft zu leben und was es bedeutet, Pressefreiheit zu haben." Dutzende Anhänger des Wikileaks-Gründers, die sich vor dem Gerichtsgebäude in London versammelt hatten, zeigten sich enttäuscht und empört. Viele skandierten "Schande, Schande" und kündigten an, sich weiter für Assanges Freilassung einzusetzen.

Anzeige

UN-Berichterstatter: "Man will ein Exempel an ihm statuieren"

Auch der unabhängige Berichterstatter der Vereinten Nationen für Folter hat das Londoner Urteil im Fall Julian Assange scharf kritisiert. "Dies ist ein Armutszeugnis für die britische Justiz", sagte Nils Melzer am Freitag. "Man kann über Assange denken, was man will, aber er ist nicht in einem Zustand, in dem man ihn ausliefern kann."

"Man will ein Exempel an ihm statuieren", sagte Melzer. Es solle andere abschrecken, jemals wie Assange geheime Regierungsdokumente zu veröffentlichen. Er kritisierte die gesamte "westliche Sicherheitskoalition", wozu er auch Deutschland zählt. "Sie alle wollen Assange nicht auf freiem Fuß sehen, weil sie das Business-Modell der Geheimhaltung schützen wollen."

Melzer hat Assange zuletzt im Mai 2019 persönlich im Gefängnis in London gesehen. Er habe aber Kontakt zu seinem engen Umfeld. Assange sei in Isolation, die auf so lange Zeit fast jeden breche. Er sei mit Medikamenten stabilisiert, aber in sehr labilem Gesundheitszustand. Es sei grotesk, dass Richter und Anwälte darüber verhandelten, ob Assange einem Verfahren vor einem geheimen Gericht in den USA gewachsen sei, während er selbst gesundheitlich nicht in der Lage war, der Anhörung zuzuhören. "Hier hat eine Entmenschlichung stattgefunden", sagte Melzer. In einem Interview mit LTO im April hatte er den Fall bereits als systematische Folter bewertet.

Auch bei Reporter ohne Grenzen sorgte das Urteil für Besorgnis: "Wenn die USA erfolgreich sind, wird das alarmierende Konsequenzen für die Pressefreiheit haben. Bei diesem Fall geht es nicht nur um Assange, sondern um das Recht aller Journalisten, ihre Arbeit zu tun, und um das Recht der Öffentlichkeit, sich zu informieren", sagte die Londoner Vertreterin von Reporter ohne Grenzen, Rebecca Vincent, die das Verfahren eng begleitete bereits vor der Entscheidung.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Londoner High Court: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46899 (abgerufen am: 18.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Ausland
    • Auslieferung
    • Haft
    • Pressefreiheit
    • USA
    • Wikileaks
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den USA sortieren Briefwahlunterlagen an einer Wahlurne. 12.08.2026
USA

US-Gericht stoppt Trumps Briefwahl-Dekret:

Die Post darf nicht zum Wahl­kon­trol­leur werden

Trump will die Briefwahl noch vor den Midterms verschärfen. Eine Bundesrichterin in Boston stoppt seine Pläne nun in allen 50 Bundesstaaten. In den USA geht es bei Wahlen immer auch um Macht zwischen Präsident, Staaten und Gerichten.

Artikel lesen
Der Rapper Tupac Shakur kommt drei Tage vor den tödlichen Schüssen auf ihn in Las Vegas in der Radio City Music Hall in New York an. 10.08.2026
Prominente

Mord an US-Rapper:

Fast 30 Jahre nach Tupac Sha­kurs Tod beginnt der Pro­zess

1996 starb der Rapper Tupac Shakur nach Schüssen in Las Vegas, nun beginnt der Prozess gegen einen mutmaßlichen Drahtzieher. Der Angeklagte bestreitet die Tat, doch seine eigenen Aussagen in Interviews und seiner Biografie belasten ihn.

Artikel lesen
US-Präsident Donald J. Trump hält während einer Zeremonie zur Unterzeichnung eines Dekrets im Oval Office des Weißen Hauses in Washington ein unterzeichnetes Dekret in die Höhe. 07.08.2026
Trump

Trotz Niederlage vor dem Supreme Court:

Trump will Geburts­recht erneut per Dekret ein­schränken

Wer in den USA geboren wird, bekommt automatisch die Staatsbürgerschaft. Trump versuchte, diese Praxis zu Fall zu bringen – und scheiterte Ende Juni vor dem Supreme Court. Nun versucht er es erneut mit zwei Dekreten.

Artikel lesen
Die Eingangstür inklusive Sicherheitskamera beim BGH 31.07.2026
Persönlichkeitsrecht

Rechtswidrig in der Bild-Zeitung:

BGH stärkt Per­sön­lich­keits­rechte von Promi-Kin­dern

Wenn Kinder von Prominenten in der Villa ihrer Eltern feiern, die Party aus dem Ruder läuft und es zu Polizeieinsätzen kommt, darf der Name des Kindes nicht am nächsten Tag in der Bild stehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Artikel lesen
Ein Richterhammer, daneben unser Kommentator Tom Braegelmann 31.07.2026
Strafprozess

Ordnungsgeld für unbequeme Strafverteidiger:

Rechts­po­li­ti­sche Rosinen aus den USA

Eine Buße für Anwälte, die Strafverfahren "sabotieren", soll Prozesse beschleunigen. Tom Braegelmann meint: Dieses Legal Transplant nach dem Vorbild des amerikanischen "Contempt of Court" wird hierzulande ordentlich fehlschlagen.

Artikel lesen
Dr. Ingo Bott gibt ein Interview 27.07.2026
Christina Block

Block-Prozess:

Wenn ein Straf­ver­fahren zum Medie­ner­eignis wird

Der Block-Prozess läuft derzeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiter. Jakob Hoffmann analysiert, welche Rolle die Presse für das Verfahren bisher gespielt hat. Auch die Angeklagten und ihre Verteidiger haben dazu eine Meinung.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hensoldt
Rechts­re­fe­ren­dar Le­gal Ope­ra­ti­ons (w/m/d)

Hensoldt, Ulm

Logo von PwC Legal AG
Se­nior Rechts­an­walt Fach­pla­nungs­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von Stiftung Umweltenergierecht
Ju­ris­tin/Ju­rist (m/w/d) als Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter in Teil­zeit (60...

Stiftung Umweltenergierecht, Würz­burg

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Steu­er­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Schwe­rin

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Steu­er­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Steu­er­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Bie­le­feld

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Steu­er­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Es­sen

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Steu­er­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Nürn­berg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Schnittstellen Miet- und WEG-Recht: Erprobte Konzepte bei Problemen mit der vermieteten ETW

18.08.2026

Fehlerquellen im Erbschaftsteuerrecht

18.08.2026

Kommunikation über das eigene Arbeitsverhältnis

18.08.2026

Online-Seminar: Wichtige Aspekte beim Immobilienkauf im Notariat

18.08.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

18.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH