Londoner High Court: Aus­lie­fe­rungs­verbot für Ass­ange auf­ge­hoben

10.12.2021

Der Londoner High Court hat den USA in einem Berufungsverfahren Recht gegeben und ein früheres Urteil gekippt, wonach Assange aus Sorge um seine Gesundheit und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA nicht ausgeliefert werden sollte.

Schwerer Rückschlag für Julian Assange: Ein Berufungsgericht in London hat die Ablehnung des US-Auslieferungsantrags für den Wikileaks-Gründer gekippt. Das teilte ein Richter am Londoner High Court am Freitag mit. Assange muss nun damit rechnen, doch noch an die Vereinigten Staaten ausgeliefert zu werden.

Einem früheren Urteil zufolge war die Auslieferung des 50-Jährigen unter Berücksichtigung seines psychischen und gesundheitlichen Zustands und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA untersagt worden. Washington hatte diese Entscheidung jedoch angefochten – und bekam Recht. Die von den USA in der Zwischenzeit gegebenen Zusicherungen seien ausreichend, um die Sorgen um seine Gesundheit auszuräumen, sagte der Richter am Freitag.

Spion oder investigativer Journalist?

Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Er habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht. Seine Unterstützer sehen in ihm hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht brachte.

Bei Anhörungen im Oktober hatten beide Seiten erneut ihre Argumente vorgebracht. Die US-Anwälte warfen der britischen Justiz vor, sich bei ihrer Einschätzung auf fehlerhafte Gutachten verlassen zu haben. Außerdem sicherten die USA zu, im Falle einer Inhaftierung nicht wie befürchtet "Spezialmethoden" anzuwenden sowie einer Verlegung von Assange in ein australisches Gefängnis zuzustimmen.

Assanges Verteidiger hingegen setzten auf neue Enthüllungen über angebliche Anschlagspläne, die vor einigen Monaten durch Medienberichte ans Licht gekommen waren. Investigative Journalisten hatten unter Berufung auf nicht näher präzisierte US-Quellen berichtet, der US-Auslandsgeheimdienst CIA habe Anschlagspläne auf Assange geschmiedet, während dieser sich in der ecuadorianischen Botschaft in London aufhielt.

Assanges Verlobte kündigt Berufung an

Assanges Angehörige beschreiben seinen Gesundheitszustand seit Monaten als schlecht und besorgniserregend. Bei den letzten Anhörungen nahm der 50-Jährige teilweise per Videoschalte aus dem Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh teil, fühlte sich zeitweise aber auch nicht in der Lage, das Geschehen zu verfolgen.

Der Fall werde nun an das erstinstanzliche Gericht zurückgegeben mit der Weisung, die Entscheidung über die Auslieferung der Innenministerin zu überlassen, so der Richter weiter. Die Verlobte von Julian Assange hat nach der Aufhebung des Auslieferungsverbots für den Wikileaks-Gründer angekündigt, erneut in Berufung zu gehen. "Wir werden diese Entscheidung zum frühestmöglichen Punkt anfechten", sagte Stella Moris einer Mitteilung am Freitag zufolge.

"Wir werden kämpfen" sagte Moris wenig später in einer emotionalen Stellungnahme vor dem Gerichtsgebäude und fügte hinzu: "Julian verkörpert die Fundamente dessen, was es bedeutet, in einer freien Gesellschaft zu leben und was es bedeutet, Pressefreiheit zu haben." Dutzende Anhänger des Wikileaks-Gründers, die sich vor dem Gerichtsgebäude in London versammelt hatten, zeigten sich enttäuscht und empört. Viele skandierten "Schande, Schande" und kündigten an, sich weiter für Assanges Freilassung einzusetzen.

UN-Berichterstatter: "Man will ein Exempel an ihm statuieren"

Auch der unabhängige Berichterstatter der Vereinten Nationen für Folter hat das Londoner Urteil im Fall Julian Assange scharf kritisiert. "Dies ist ein Armutszeugnis für die britische Justiz", sagte Nils Melzer am Freitag. "Man kann über Assange denken, was man will, aber er ist nicht in einem Zustand, in dem man ihn ausliefern kann."

"Man will ein Exempel an ihm statuieren", sagte Melzer. Es solle andere abschrecken, jemals wie Assange geheime Regierungsdokumente zu veröffentlichen. Er kritisierte die gesamte "westliche Sicherheitskoalition", wozu er auch Deutschland zählt. "Sie alle wollen Assange nicht auf freiem Fuß sehen, weil sie das Business-Modell der Geheimhaltung schützen wollen."

Melzer hat Assange zuletzt im Mai 2019 persönlich im Gefängnis in London gesehen. Er habe aber Kontakt zu seinem engen Umfeld. Assange sei in Isolation, die auf so lange Zeit fast jeden breche. Er sei mit Medikamenten stabilisiert, aber in sehr labilem Gesundheitszustand. Es sei grotesk, dass Richter und Anwälte darüber verhandelten, ob Assange einem Verfahren vor einem geheimen Gericht in den USA gewachsen sei, während er selbst gesundheitlich nicht in der Lage war, der Anhörung zuzuhören. "Hier hat eine Entmenschlichung stattgefunden", sagte Melzer. In einem Interview mit LTO im April hatte er den Fall bereits als systematische Folter bewertet.

Auch bei Reporter ohne Grenzen sorgte das Urteil für Besorgnis: "Wenn die USA erfolgreich sind, wird das alarmierende Konsequenzen für die Pressefreiheit haben. Bei diesem Fall geht es nicht nur um Assange, sondern um das Recht aller Journalisten, ihre Arbeit zu tun, und um das Recht der Öffentlichkeit, sich zu informieren", sagte die Londoner Vertreterin von Reporter ohne Grenzen, Rebecca Vincent, die das Verfahren eng begleitete bereits vor der Entscheidung.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Londoner High Court: Auslieferungsverbot für Assange aufgehoben . In: Legal Tribune Online, 10.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46899/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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