Druckversion
Sonntag, 25.01.2026, 13:12 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/grenzueberschreitender-einkauf-brak-begruesst-optionales-europaeisches-kaufrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
4537

Grenzüberschreitender Einkauf: BRAK begrüßt optio­nales euro­päi­sches Kauf­recht

13.10.2011

Die BRAK befürwortet den am Dienstag von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf einer Verordnung für ein optionales europäisches Kaufrecht. Allerdings fordern die Anwälte, das EU-Recht noch weiter auszudehnen, als die Kommission es bisher vorsieht.

Anzeige

"Das optionale europäische Kaufrecht ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Vertragsrecht", erläutert der vor wenigen Tagen neugewählte Vizepräsident der BRAK (Bundesrechtsanwaltskammer) Dr. Martin Abend. "Zur Verwirklichung des Binnenmarktes muss es aber auch für andere Vertragstypen - Versicherungsverträge, Werkverträge, Leasingverträge etc. - ein einheitliches materielles Rechtsinstrument geben, auf das sich die Vertragsparteien einigen können. Nur dann können die bisher im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr bestehenden Hemmnisse wirklich beseitigt werden."

Dem Vorschlag der Kommission zufolge können sich künftig die Vertragsparteien bei grenzüberschreitenden Verkäufen auf die Anwendung dieses neuen, neben den nationalen Systemen existierenden Rechtsinstrumentes einigen. Das optionale Kaufrecht soll sowohl für Verträge mit Verbrauchern als auch für Verträge zwischen Unternehmern gelten. Ziel des europäischen Kaufvertragsrechts ist die Vereinheitlichung des Verbraucherschutzes für grenzüberschreitende Verkäufe für alle 27 Vertragsstaaten, außerdem aber auch die Senkung von Transaktionskosten für die Unternehmen.

Die BRAK spricht sich auch dafür aus, dass der Gesetzgeber die wahlweise Anwendung des europäischen Kaufvertragsrechts nicht nur bei grenzüberschreitenden Verträgen, sondern auch für Verträge innerhalb eines Mitgliedstaates ermöglicht. Sonst stehe zu befürchten, dass das europäische Kaufvertragsrecht nicht die Bedeutung für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum erlange, die mit der Verordnung angestrebt werde. 

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Einheitliches EU-Kaufrecht: Shoppen ohne Grenzen

BRAK: Neues Präsidium gewählt

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Grenzüberschreitender Einkauf: . In: Legal Tribune Online, 13.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4537 (abgerufen am: 25.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • BRAK
    • Kaufrecht
Smartphone-Reparatur 15.01.2026
Verbraucherschutz

BMJV legt Gesetzentwurf vor:

Recht auf Repa­ratur kommt ins BGB

Was die Ampel-Koalition versäumte, setzt Schwarz-Rot nun um: Das von der EU auf den Weg gebrachte Recht auf Reparatur soll ins nationale Recht eingeführt werden. Verbraucherrechte und Nachhaltigkeitsgedanken sollen so gestärkt werden.

Artikel lesen
Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs, spricht im Badischen Staatstheater beim Festakt im Rahmen der Feierlichkeiten "75 Jahre Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft". 01.01.2026
Gerichte

Sollte man kennen:

Neun wich­tige BGH-Ent­schei­dungen aus 2025

Vom "Hausdrama-Fall" über Beschaffenheitsvereinbarungen beim Gebrauchtwagenkauf bis zur erzwungenen Smartphone-Entsperrung: Der BGH hat auch 2025 wichtige Entscheidungen gefällt, von denen man gehört haben sollte.

Artikel lesen
Beratungshilfe 09.12.2025
Beratungshilfe

Zugang zum Recht immer beschwerlicher:

"Wir erleben den Zusam­men­bruch des Bera­tungs­hil­fe­sys­tems"

Auf einer Konferenz in Hannover diskutiert die Anwaltschaft über Schieflagen und Reformbedarf im Vergütungssystem. Und auch darüber, ob für Bedürftige in Deutschland überhaupt noch ein angemessener Zugang zum Recht gewährleistet ist.

Artikel lesen
Haftzelle 03.12.2025
BRAK

"Abbau von Rechtsstaatlichkeit":

BRAK for­dert Bei­be­hal­tung verpf­lichten Rechts­bei­standes für Abschie­be­haft

Die Bundesregierung will den von der Ampel eingeführten verpflichtenden Rechtsbeistand im Rahmen von Asylverfahren abschaffen. Die BRAK äußert deutliche Kritik an den Plänen, das wäre ein “Abbau von Rechtsstaatlichkeit”. 

Artikel lesen
Hände halten das Grundgesetz 19.09.2025
Grundrechte

Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer:

Das Recht auf einen Anwalt soll ins Grund­ge­setz

Die Bundesrechtsanwaltskammer möchte ein Recht auf einen unabhängigen anwaltlichen Beistand im Grundgesetz verankern. Art. 19 Grundgesetz soll entsprechend ergänzt werden.

Artikel lesen
Eine Frau reitet auf einem Pferd einen Hügel hinauf 27.08.2025
Tiere

Pferdefall vorm LG Frankenthal:

Ein Vier­beiner mit Knie­pro­b­lemen taugt nicht für den Reits­port

Ob für die Schuldrechtsklausur, die mündliche Prüfung oder das Assessorexamen: Das LG Frankenthal hatte über einen Rechtsstreit mit höchstem Prüfungspotenzial zu entscheiden: Ist ein Gewährleistungsausschluss bei lahmendem Pferd wirksam?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR VER­KEHRS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Logo von Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) , Ober­ur­sel (Tau­nus)

Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Logo von Institute for LAW & AI
(Se­nior) Re­se­arch Fel­lows – Law & AI

Institute for LAW & AI , 100% Re­mo­te und 1 wei­te­re

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Deutsches Studierendenwerk e. V.
Re­fe­rent*in So­zial­recht in den Kom­pe­tenz- und Ser­vice­s­tel­len des Deut­schen...

Deutsches Studierendenwerk e. V. , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: M&A

26.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Kapitalanlage­haftung

27.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Produkthaftung und -sicherheit

28.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Manager- und Berufshaftung

28.01.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

27.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH