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Obwohl der Schengen-Kodex das nicht vorsieht: Dobrindt ver­län­gert Grenz­kon­trollen bis Herbst

16.02.2026

Grenzkontrollen der Bundespolizei an der deutsch-französischen Grenze, Dezember 2025

An der Grenze zu Frankreich laufen die Kontrollen der Bundespolizei schon seit September 2024. picture alliance/dpa | Marijan Murat

Um die Verfahrensregeln einzuhalten, muss der Bundesinnenminister die Grenzkontrollen immer wieder verlängern. Dabei sieht der Schengen-Kodex dauerhafte Kontrollen gar nicht vor. Nicht der einzige Regelbruch in der Migrationspolitik.

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Die Kontrollen an allen deutschen Grenzen sollen bis mindestens September fortgesetzt werden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat nach Angaben seines Ministeriums der EU-Kommission mitgeteilt, dass die vorübergehend wiedereingeführten und später verlängerten Binnengrenzkontrollen an Deutschlands Landgrenzen über den 15. März hinaus für zunächst weitere sechs Monate verlängert werden. 

"Diese Grenzkontrollen sind aus den bisherigen migrations- und sicherheitspolitischen Gründen weiterhin notwendig", teilte ein Sprecher mit. Zuerst hatte Bild über die geplante Verlängerung der Kontrollen berichtet. Dobrindt sagte nach Angaben seines Ministeriums: "Die Grenzkontrollen sind ein Element unserer Neuordnung der Migrationspolitik in Deutschland."

Dennoch gibt es stationäre Kontrollen an der Grenze zu Österreich seit 2015. Im Oktober 2023 ordnete die damalige Bundesinnenministerin, Nancy Faeser (SPD), solche Kontrollen auch für die Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz an. Seit September 2024 kontrolliert die Bundespolizei auch an den Grenzen zu Dänemark, Frankreich, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden. Dobrindt hat diese temporären Kontrollen, die bei der Europäischen Kommission angemeldet werden müssen, verlängert und intensiviert. 

Schengen-Kodex sind keine dauerhaften Binnengrenzkontrollen vor

Dabei sind Grenzkontrollen im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen. Der Schengener Grenzkodes (SGK) erlaubt zwar ausnahmsweise die Einführung von Grenzkontrollen zwischen Schengen-Staaten, bei einer "außergewöhnlichen Situation, in der plötzlich eine sehr hohe Zahl unerlaubter Migrationsbewegungen von Drittstaatsangehörigen zwischen den Mitgliedstaaten stattfindet". Das ist angesichts sinkender Ankunfts- und Asylantragszahlen jedoch zweifelhaft. Zudem sollen die Kontrollen von möglichst kurzer Dauer sein. Nur unter strengen Anforderungen ist eine mehrfache Verlängerung möglich. 

Die Grünen fordern seit langer Zeit ein Ende der Binnengrenzkontrollen. Ihr innenpolitischer Sprecher, Marcel Emmerich, sagt: "Die Verlängerung der Grenzkontrollen schadet Europa, lähmt die Polizei, belastet die Wirtschaft und bricht mit Zurückweisungen geltendes Recht."

Derzeit sind mindestens drei Gerichtsverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten anhängig, um die Legalität der Kontrollen prüfen zu lassen. Das gab die Gesellschaft für Freiheitsrechte Ende November bekannt; die Organisation unterstützt die Verfahren.

Kommission will im März prüfen

Für die Überwachung der Einhaltung der Schengen-Regeln ist die EU-Kommission zuständig. Sie wählt jedes Jahr mehrere Länder zur Evaluierung aus. Nach Recherchen der Welt ist Deutschland diesmal dran; die Prüfung soll im März beginnen. Kritiker werfen der Kommission vor, beim Thema Grenzkontrollen schon seit Jahren nicht streng genug hinzusehen.

Auch die von Dobrindt nach seinem Amtsantritt im Mai verfügten Zurückweisungen von Asylsuchenden bleiben bestehen. Ausnahmen gibt es allerdings, etwa für Schwangere, alleinreisende Minderjährige und Kranke. Auch diese Maßnahme begründet Dobrindt u.a. mit einer migrationsbedingten Notlage. Doch verstößt die Praxis nach Auffassung vieler Experten sowie des Verwaltungsgerichts Berlin gegen EU-Recht.

dpa/mk/LTO-Redaktion

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Obwohl der Schengen-Kodex das nicht vorsieht: . In: Legal Tribune Online, 16.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59328 (abgerufen am: 09.09.2026 )

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