Lange haben die Bayern diskutiert, nun hat die Staatsregierung der Opposition im Landtag nachgegeben: Friedhofsträger dürfen Grabsteine, die von Kindern aus armen Ländern gefertigt wurden, von den Ruhestätten entfernen.
Nach jahrelanger Diskussion gibt die Staatsregierung einer Forderung der Opposition nach: Bayerns Kommunen dürfen künftig Grabsteine von ihren Friedhöfen verbannen, die von Kindern aus armen Ländern hergestellt wurden. Das Kabinett stimmte am Dienstag einem Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) zu. "Die Sicherheit und Gesundheit von Kindern ist ein hohes Gut, das weltweit beachtet werden muss", erklärte Huml. "Das gilt auch für die Grabsteinproduktion."
Grüne und SPD hatten das Thema schon in der vorletzten Wahlperiode auf die Tagesordnung des Landtags gesetzt. Anlass ist, dass marmorne Grabsteine häufig aus Südasien importiert werden, wo Kinderarbeit gängig ist. Die CSU hatte dann vor zwei Jahren ein Gesetz angekündigt, das jedoch auf sich warten ließ.
Humls Entwurf sieht nun vor, dass die Friedhofsträger künftig den Nachweis verlangen können, dass Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein "ohne ausbeuterische Formen von Kinderarbeit" hergestellt worden sind. Vorgesehen ist laut Staatskanzlei etwa die Vorlage eines Zertifikats. Der Zertifizierer muss wiederum selbst bescheinigen, dass er von der Natursteinindustrie unabhängig ist und es "sachkundige Kontrollen vor Ort" gibt.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Gesetzentwurf nach jahrelangem Streit verabschiedet: . In: Legal Tribune Online, 12.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19050 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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