2008 ging Jenny Böken auf dem Marineschiff "Gorch Fock" über Bord und starb. ihre Eltern klagen nun in Aachen auf Entschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Ihnen geht es aber nicht ums Geld.
Sechs Jahre nach dem Tod der "Gorch-Fock"-Kadettin Jenny Böken verhandelt das Verwaltungsgericht (VG) Aachen am Mittwoch über eine Entschädigungsklage ihrer Eltern. Marlis und Uwe Böken haben die Bundesrepublik Deutschland auf 40.000 Euro Entschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz verklagt. Nach diesem Gesetz steht den Eltern eines Soldaten eine Entschädigung zu, wenn dieser bei der Dienstausübung unter besonderer Lebensgefahr stirbt.
Die damals 18-jährige Kadettin aus Geilenkirchen in Nordrhein-Westfalen war 2008 während ihrer Nachtwache auf dem Segelschulschiff über Bord gegangen. Die Kieler Staatsanwaltschaft sprach von einem tragischen Unglück. Die Todesumstände sind bisher aber nicht geklärt.
Die Eltern kämpfen seit Jahren um Aufklärung und werfen der Staatsanwaltschaft vor, Ungereimtheiten und Widersprüchen nicht nachgegangen zu sein. Im aktuellen Verfahren geht es ihnen nach eigenen Angaben nicht ums Geld. Sie wollen vielmehr gerichtlich klären lassen, ob ihre Tochter in der Nacht des 3. September 2008 Dienst unter besonderer Lebensgefahr getan hat. Nach ihren Recherchen herrschte bei der Nachtwache schwere See bei 15 Grad Wassertemperatur. Ihre Tochter habe keine Schwimmweste getragen und ungesichert ganz vorne auf dem Postenausguck des Schiffes gestanden.
Das Gericht hatte sich Anfang August einen Eindruck von diesem Arbeitsplatz bei einem Ortstermin auf der "Gorch Fock" in Rostock verschafft. Die Eltern waren dabei mit auf dem Schiff, das zur Hanse Sail Rostock angelaufen hatte. Ob die Richter direkt nach der mündlichen Verhandlung am Mittwoch entscheiden, ist offen.
Der Vorfall aus 2008 hatte schon andere Gerichte beschäftigt. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hatte 2012 Klageerzwingungsanträge der Eltern abgewiesen. Diese hatten dem Kommandeur und dem Schiffsarzt fahrlässige Tötung vorgeworfen. Das OLG hatte aber keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen.
dpa/una/LTO-Redaktion
VG Aachen verhandelt zu "Gorch Fock"-Unfall: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13554 (abgerufen am: 03.10.2024 )
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