Das Verfahren gegen den Google-Konzern wegen der Speicherung sensibler Daten aus unverschlüsselten WLAN-Netzwerken ist beendet. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit setzte gegen den multinationalen Konzern ein Bußgeld in Höhe von 145.000 Euro fest.
Von 2008 bis 2010 waren die Fahrzeuge des Google-Konzerns auf deutschen Straßen unterwegs. Dabei wurden jedoch nicht nur Straßen und Häuser fotografiert, sondern auch Daten von unverschlüsselten WLAN-Netzwerken gesammelt und gespeichert. Darunter fanden sich auch sehr sensible und personenbezogene Daten wie E-Mails, Passwörter, Fotos und Chat-Protokolle. Dies bestätigte auch die Auswertung der von Google zur Untersuchung des Sachverhalts zur Verfügung gestellten Daten.
Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Google war im November 2012 eingestellt worden. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte daraufhin den Vorgang im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wieder aufgegriffen.
Mit der zwischenzeitlich rechtskräftigen Feststellung, dass Google fahrlässig unbefugt personenbezogene Daten erhoben und gespeichert hat, wurde dieses Verfahren nun zum Abschluss gebracht. Gleichzeitig mit dem Bußgeldbescheid wurde Google angewiesen, die unzulässig erhobenen Daten vollständig zu löschen. Der Vollzug der Löschung wurde dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber bestätigt.
Caspar: "Die Sanktionen reichen für multinationale Konzerne nicht aus"
"Nach meiner Einschätzung handelt es sich bei dem Sachverhalt um einen der größten bislang bekannt gewordenen Datenschutzverstöße überhaupt. Google hat sich bei der Aufklärung kooperativ gezeigt und öffentlich ein Fehlverhalten eingeräumt.", so Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Fälle wie dieser zeigten aber auch, dass die Sanktionen, die das Bundesdatenschutzgesetz für die Ahndung derartig schwerwiegender Datenschutzverstöße vorsieht, bei weitem nicht ausreichten. Für multinationale Konzerne dürfte ein Bußgeld bis zu 150.000 Euro für fahrlässige, bis zu 300.000 Euro für vorsätzliche Verstöße regelmäßig keine abschreckende Wirkung erzielen, so Caspar weiter.
mbr/LTO-Redaktion
Datenschutzverstöße bei Google-Streetview: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8577 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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