Google kündigt den Start von Google Street View auch in Deutschland noch für dieses Jahr an. Bereits Anfang nächster Woche will das Unternehmen ein Online-Tool für Widersprüche gegen Bilder in Google Street View starten.
Damit will der Konzern Betroffenen die Möglichkeit eröffnen, vor Veröffentlichung der Street View-Bilder einen Vorab-Widerspruch gegen die Abbildung von Gebäude- und Grundstücksansichten einzulegen und umzusetzen. Die Widerspruchsfrist endet mit Schließung dieses Tools, frühestens 4 Wochen nach seiner Öffnung.
Google hatte sich im letzten Jahr gegenüber dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zur Einhaltung eines "13-Punkte-Katalogs" verpflichtet, um so den Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts zu gewährleisten. Hierzu sollte auch die Möglichkeit des Widerspruchs gehören.
Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, äußerte sich jedoch kritisch: "Es hat mich sehr überrascht am Donnerstag vergangener Woche zu erfahren, dass das Tool bereits Anfang nächster Woche frei geschaltet werden soll. Meine Bedenken, das komplexe Widerspruchsverfahren so kurzfristig in Gang zu setzen, wurden leider nicht berücksichtigt".
Daneben ließen auch die Wahl des Beginns der Widerspruchsfrist innerhalb der Sommerferien sowie die Tatsache, dass sich Google weigere, eine Telefon-Hotline für Bürgerfragen einzurichten, Zweifel an dem Interesse von Google an einem einfachen und bürgerfreundlichen Verfahren aufkommen, so Caspar weiter. Auch die von Google zugesagte ausführliche Beschreibung, wie mit den Daten der Widersprechenden umgegangen werde, stehe noch aus.
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Google Street View: . In: Legal Tribune Online, 10.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1172 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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