Die Bundesregierung hat den vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf zum Google-Street-View-Dienst als zu speziell kritisiert und wird ihn daher nicht aufgreifen.
"Wir sind uns der aufgezeigten Problematik bewusst", sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Dienstag. Der von der Länderkammer verabschiedete Gesetzentwurf beziehe sich aber ausschließlich auf Google Street View und wähle keinen grundlegenderen Ansatz. Dies sei nicht ausreichend.
Der Bundesrat hatte am 9. Juli einen Gesetzentwurf zur Kontrolle von Diensten wie Street View in den Bundestag eingebracht, wonach Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden, bevor Daten ins Netz kommen. Abgebildete Menschen sollen ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht erhalten. Gleiches soll für Hausbesitzer und Mieter gelten, die gegen die Abbildung ihrer Wohnhäuser im Netz sind.
De Maizière will stattdessen am 20. September die betroffenen Unternehmen wie Google und Microsoft, aber auch Datenschutzbeauftragte und Verbraucherschützer zu einem Gespräch einladen, um das Thema zu besprechen. Bei Bedarf werde die Bundesregierung dann für den Herbst die Verabschiedung eines Gesetzes zu Geodiensten vorantreiben, das sich allerdings nicht alleine auf Google Street View beziehen werde, so der Minister.
Google Street View: . In: Legal Tribune Online, 18.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1221 (abgerufen am: 01.12.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag