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Nach wesentlichen Zugeständnissen des Konzerns: Bun­des­kar­tellamt beendet Prü­fung von Google News Show­case

22.12.2022

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, am 30.08.2022 am Eingang der Behörde

Ist mit Googles Zugeständnissen beim Thema Showcase zufrieden: BKartA-Präsident Andreas Mundt. Foto: picture alliance/dpa | Oliver Berg.

Google startete ein Angebot zur hervorgehobenen und vertieften Darstellung von Verlagsinhalten. Sorgen des Bundeskartellamts um eine unangemessene Benachteiligung der Verlage und Verdrängung der Konkurrenz hat der Konzern nun ausgeräumt.

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Das Bundeskartellamt (BKartA) hat die Prüfung des US-Internetkonzerns Google zu Urheberrechten für deutsche Verlage abgeschlossen. Das teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit. Der Digitalkonzern habe demnach zwischenzeitlich Nachschärfungen unter anderem bei der Vertragspraxis mit Verlagen zum Nachrichtenangebot "Google News Showcase" vorgenommen.

Seitdem 2021 das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) um § 19a ergänzt und das BKartA mit neuen Kompetenzen ausgestattet wurde, war das Unternehmen bereits mehrfach Gegenstand von Verfahren. So überprüften die Wettbewerbshüter im Rahmen dieser erweiterten Missbrauchsaufsicht etwa auch die Konditionen zur Datenverarbeitung und den Kartendienst Google Maps.

Keine Verknüpfung mit Google-Suche

Die Entscheidung, das Verfahren zu beenden, begründet Andreas Mundt, Präsident des BKartA, vor allem damit, dass Google während des Verfahrens "von Plänen zur Integration von Showcase in die allgemeine Google-Suche Abstand genommen" habe. Für das Ranking der Suchergebnisse sei die Teilnahme an Showcase nicht relevant.

In Zukunft werde Google durch mehr Transparenz zudem für einen diskriminierungsfreien Zugang zur Plattform Showcase sorgen, so die Behörde in ihrer Pressemitteilung.

Google wird Corint angemessenes Vergütungsangebot machen

Ein weiterer Streitpunkt im kartellrechtlichen Verfahren war die Höhe der Vergütung für die von Google verwendeten Verlagserzeugnisse. Dieses sog. Leistungsschutzrecht der Presseverleger war erst Mitte 2021 durch eine Novelle des Urheberrechts gestärkt worden. Sowohl die Verwertungsgesellschaft Corint Media als auch drei weitere Verlegerverbände hatten hinsichtlich der Angemessenheit der Vergütung Vorwürfe angemeldet.

Das BKartA erklärt, mit Hinweis auf das Diskriminierungsverbot habe man Google bereits dazu bewegt, Corint Media ein angemessenes Vergütungsangebot für die Leistungsschutzrechte zu unterbreiten. Schutz werde außerdem durch die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt gewährleistet.

Schließlich stehe auch der Weg zu den Gerichten offen. Außerdem habe Google auf Intervention des BKartA klargestellt, auch Showcase-Partnern eine kollektive Durchsetzung ihrer Leistungsschutzrechte durch Verwertungsgesellschaften zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund sehe man bis auf Weiteres "aus Ermessensgründen von einer eingehenden Prüfung und einem Einschreiten" ab.
 

lm/LTO-Redaktion

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Nach wesentlichen Zugeständnissen des Konzerns: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50558 (abgerufen am: 08.09.2026 )

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